Stadt Mahlberg

Seitenbereiche

Seiteninhalt

Aus der Arbeit des Gemeinderats (Gemeinderatssitzung vom 30.07.2018)

1. Festlegung und Anerkennung der Jahresrechnung 2016

Gemäß § 95 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg stellte der Gemeinderat der Stadt Mahlberg die Jahresrechnung 2016 mit nachstehenden Ergebnissen fest:

A) Die Solleinnahmen und Sollausgaben
1. des Verwaltungshaushaltes mit                13.174.049,91 €
2. des Vermögenshaushaltes mit                3.165.456,42 €
3. des Sachbuchs für haushaltsfremde Vorgänge        8.549.056,86 €

B) Ferner wurden festgestellt:
1. die Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum
Vermögenshaushalt mit                                        2.422.740,79 €
2. das Gemeindevermögen mit                             44.784.721,47 €
3. der Endstand der allgemeinen Rücklage mit        3.364.866,76 €
4. der Schuldenstand mit                                      1.241.664,14 €

C) Die Mehrausgaben nach der Jahresrechnung wurden genehmigt.

D) Der Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2016 wurde zur Kenntnis genommen.

E) Der Feststellungsbeschluss ist öffentlich bekannt zu machen.

2. Billigung des Wirtschaftsplans für den Eigenbetrieb Wasserwerk für das Jahr 2018

1. Der Gemeinderat beschloss den Planansatz im Vermögensplan „Messstellen/Wasserzählerschächte „Keinschuhpfad“ und „Am Friedhof“ mit 138.000 € zu streichen.

2. Der Gemeinderat nahm die Mittelfristige Finanzplanung für den Zeitraum 2017 bis 2021 zur Kenntnis und beschloss diese unter Berücksichtigung der unter Beschlussziffer 1 festgelegten Änderung.

3. Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserwerk 2018 wurde zur Kenntnis genommen und unter Berücksichtigung der unter Beschlussziffer 1 festgelegten Änderung (Reduzierung der geplanten Kreditaufnahme) beschlossen.

4. Der Gemeinderat nahm zur Kenntnis, dass der vom Gemeinderat beschlossene Wirtschaftsplan der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen ist.

3. Festlegung der Zahl der Gemeinderatsmitglieder ab der Kommunalwahl 2019

a) Grundsatzentscheidung
b) Änderung der Hauptsatzung

Der Gemeinderat beschloss:

1. Es wurde der Grundsatzbeschluss gefasst, dass für die Zahl der Gemeinderäte die jeweils nächstniedrigere Gemeindegrößengruppe maßgebend sein soll; (d. h. nachdem die Einwohnerzahl von 5.000 überschritten wurde) dass der Gemeinderat auch zukünftig 14 Mitglieder hat.

2. Die 1. Änderung der Hauptsatzung wurde beschlossen. Sie ist öffentlich bekannt zu machen und der Rechtsaufsichtsbehörde anzuzeigen.

4. 13. Änderung des Bebauungsplans „Buck-Lückenmatt“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB der Gemarkung Orschweier
a) Behandlung der eingegangenen Bedenken und Anregungen
b) Satzungsbeschluss

Der Gemeinderat beschloss:

1. Entsprechend den Stellungnahmen der Verwaltung nahm der Gemeinderat zu den Hinweisen und Anregungen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Stellung.

2. Der Satzungsentwurf der 13. Änderung des Bebauungsplans „Buck-Lückenmatt“ wurde als Satzung beschlossen.

3. Der Satzungsbeschluss ist öffentlich bekannt zu machen.

5. 4. Änderung des Bebauungsplans „Feldstraße“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB
a) Behandlung der eingegangenen Bedenken und Anregungen
b) Beschluss über die erneute Offenlage und die Anhörung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 3 BauGB

Der Gemeinderat beschloss:

1. Entsprechend den Stellungnahmen der Verwaltung nahm der Gemeinderat zu den Hinweisen und Anregungen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Stellung.

2. Zum Bebauungsplan „Feldstraße, 4. Änderung“ mit Begründung hat eine erneute (verkürzte) öffentlicher Auslegung zu erfolgen und es sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut zu beteiligen und von der Auslegung zu benachrichtigen gem. § 4 a Abs. 3 BauGB.

6. Anschaffung eines Kommunalschleppers für den städtischen Bauhof

Der Gemeinderat beschloss:

1. Die Stadt Mahlberg erwirbt einen Kommunalschlepper der Marke John Deere für den städtischen Bauhof von der Firma Technik Zentrum Gartner GmbH, Ringsheim zum Angebotspreis von 43.000,00 € brutto und erteilte dieser den Lieferauftrag.

2. Der Gemeinderat stimmte der überplanmäßigen Ausgabe zu, welche durch eine Rücklagenentnahme gedeckt werden kann.

7. Anschaffung einer Sonnenliege zur Ausstattung der Picknickwiese

Der Gemeinderat lehnte die Anschaffung bzw. den Erwerb einer drehbaren Sonnenliege für die Picknickwiese ab.

8. Behandlung von Bauangelegenheiten
a) Genehmigungsverfahren
1. zur Einvernehmenserteilung/Erteilung von Befreiungen
Der Gemeinderat erteilte das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB unter Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Lachenfeld ober und unter dem Kirchweg“ hinsichtlich der Überschreitung des westlichen Baufensters durch die Terrassen bzw. Balkone um 2 m Tiefe auf 3 m Länge je Dreifamilienwohnhaus für folgendes Bauvorhaben:
• Neubau von 3 Dreifamilienwohnhäuser auf den Grundstücken Flst.nr. 4951, 4951/1 und 4951/2, Römerstraße 4-8, Mahlberg
2. Zur Kenntnisnahme
Der Gemeinderat nahm von folgendem Bauvorhaben Kenntnis:
• Errichtung eines Bäckereicontainers mit Sanitärmodul/Lagerraum zum Verkauf von Backwaren auf dem Grundstück Flst.Nr. 4617, Bergstr., Mahlberg
b) Kenntnisgabeverfahren nach § 51 LBO
c) Bauvoranfragen

Weitere Informationen erhalten Sie unter der Rubrik Rathaus und Service/Kommunalpolitik/Ratsinfosystem, dort sind alle Sitzungsvorlagen und Bechlüsse hinterlegt.