Stadt Mahlberg

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Aus der Arbeit des Gemeinderats (Gemeinderatssitzung vom 05.11.2018)

1. Präsentation der Kriminalstatistik 2018

kein Beschluss; der Gemeinderat nahm Kenntnis vom Bericht zur Kriminalitätsstatistik.

2. Sanierung und Modernisierung der Förderschule (SBBZ) Orschweier
a) Bericht über das Abstimmungsgespräch mit den Schulverbundsgemeinden
b) Bericht über die Zuschusssituation
c) weiteres Vorgehen

Der Gemeinderat beschloss:

1. Der Bericht über das Abstimmungsgespräch mit den Schulverbundsgemeinden wurde zur Kenntnis genommen.

2. Der Bericht über die Zuschusssituation wurde zur Kenntnis genommen.

3. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Zuschussantrag für den Bauabschnitt II-Maßnahmenpaket „Notwendig und zeitgemäß“ nach der VwV Kommunaler Sanierungsfonds Schulgebäude und Klimaschutz Plus einzureichen und in dem Entwurf des Haushalts 2019 die Einnahmen- /Ausgabemittel einzuplanen.


3. Prüfung der Verkehrssicherheit und Kontrolle der Bäume im Bereich öffentlicher Straßen, Wege, Plätze und Grünanlagen (Baumkontrolle 2018)

Der Gemeinderat beschloss:

a) Der Bericht des Baumsachverständigen Dr. Herdt wurde zur Kenntnis genommen.

b) Der Bauhof hat die vorgeschlagenen Maßnahmen durchzuführen bzw. umzusetzen, sofern dies auf Grund der Dringlichkeit und der Verkehrssicherheit noch nicht geschehen ist.

c) Sollten die Pflegemaßnahmen nicht durch den städtischen Bauhof vorgenommen werden können, sind Fremdfirmen hiermit zu beauftragen. Im Haushaltsplan 2019 sind die benötigten Mittel bereitgestellt.

4. Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik
hier: Festsetzung der Umrüstarbeiten

Der Gemeinderat nahm von den Möglichkeiten zur Umrüstung auf LED-Technik in der Kernstadt Mahlberg und dem Stadtteil Orschweier Kenntnis. Die weitere Diskussion zur Umsetzung und Mittelbereitstellung erfolgt im Zuge der Haushaltsplanberatungen.


5. Behandlung von Bauangelegenheiten
a) Genehmigungsverfahren
1. zur Einvernehmenserteilung/Erteilung von Befreiungen
• Neubau einer Doppelhaushälfte mit Carport auf dem Flst.Nr. 4961, Römerstraße 24, Mahlberg
Der Gemeinderat erteilte dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB unter Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Lachenfeld ober und unter dem Kirchweg“ hinsichtlich der Unterschreitung der Mindestgrundstücksgröße von 280 m² um 5 m².
2. Zur Kenntnisnahme
b) Kenntnisgabeverfahren nach § 51 LBO

Weitere Informationen erhalten Sie unter der Rubrik Rathaus und Service/Kommunalpolitik/Ratsinfosystem, dort sind alle Sitzungsvorlagen und Beschlüsse hinterlegt.