Stadt Mahlberg

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Aus der Arbeit des Gemeinderats (Gemeinderatssitzung vom 25.02.2019)

1. Bekanntgaben von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen
   
Bürgermeister Benz gibt folgende Beschlüsse aus nichtöffentlichen Sitzungen bekannt:

Aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 14.01.2019:


Personalangelegenheiten

a) unbefristete Weiterbeschäftigung der Sekretärin/ Assistenz im Hauptamt, Nora Ackermann

Frau Nora Ackermann wird unbefristet in Vollzeit weiter beschäftigt.

2. Behandlung von Angelegenheiten des Zweckverbands DYN A 5
a) Feststellung des Jahresabschlusses 2017
b) Bauvorhaben Neubau eines Hotels auf dem Grundstück Flst. Nr. 842/27, Rudolf-Hell-Straße 22
c) Neuaufbau der Homepage des Zweckverbands „DYN A5.de“
   hier: Auftragserteilung
d) Änderung der Verbandssatzung zur Einstimmigkeitsregelung (§ 6 der Verbandssatzung)

Der Gemeinderat beschloss:

a) Der Beschlussvorschlag der Verbandsversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2017 wird zugestimmt.

b) Der Gemeinderat hat dem Bauvorhaben in öffentlicher Sitzung am 28.01.2019 bereits das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

c) Dem Beschlussvorschlag der Verbandsverwaltung, die Werbeagentur d.e.sign mit dem Neuaufbau der Homepage „DYN A 5.de“ zum Angebotspreis von 2.368,10 € zu beauftragen, wird zugestimmt.

d) Dem Beschlussvorschlag der Verbandsverwaltung zur Änderung der Zweckverbandssatzung wird nicht zugestimmt, die Änderung der Zweckverbandssatzung wird abgelehnt.


3. Feststellung und Anerkennung der Jahresrechnung 2017

Dieser Tagesordnungspunkt wurde vertagt, da die Beratungsunterlagen nicht termingerecht fertiggestellt werden konnten.
 
4. Aufstellung des Bebauungsplans „Mühlenpfad IV“ der Gemeinde Kippenheim im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB
hier: Anhörung als Träger öff. Belange nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat beschloss:

1. Es wird darauf hingewiesen, dass sich in unmittelbarer Nähe bzw. südlich des Neubaugebiets „Mühlenpfad IV“ das Schützenhaus befindet. Die davon ausgehende Lärmbelästigung bzw. die Nutzung des Schützenhauses (durch den Schießbetrieb, der derzeit ruht) ist hinzunehmen. Evtl. vorsorgliche Schutzmaßnahmen hierzu, sind im Baugebiet selbst umzusetzen. Die Stadt Mahlberg fordert deshalb, entsprechende Vorkehrungen zu treffen bzw. Regelungen in den Bebauungsplan aufzunehmen, auch für den Fall, dass der Schießbetrieb wieder aufgenommen wird.

Mit der Neuausweisung des Baugebiets „Mühlenpfad IV“ darf es zu keinen Nutzungseinschränkungen im betrieb des Schützenhauses bzw. der Schießanlage kommen. Die zukünftigen Bauherren sind hierüber zu informieren.

2. Die Stadt Mahlberg geht davon aus, dass das anfallende Regenwasser dergestalt gedrosselt in den Neugraben abgeleitet wird, dass die Belastung des Entwässerungsgrabens nicht erhöht bzw. verschärft wird. Die notwendige Vergrößerung des Regenrückhaltebeckens westlich der B3 um 441 m³ ist vorzunehmen und wird von der Stadt Mahlberg begrüßt.

3. Es ist geboten, dass das Regenrückhaltebecken auch an die aktuellen Regelwerke angepasst wird, also erweitert wird. Da das Regenrückhaltebecken in direkter Nachbarschaft der Mahlberger Bebauung in der „Bromergasse“ liegt, ist eine Anpassung auf die aktuellen Regelwerke auch zu verfolgen.
Aus dem Entwässerungskonzept ist zu entnehmen, dass der bestehende Drosselabfluss (81,3 l/sek.) auf 94 l/sek. erhöht werden soll. Dieser zusätzliche Abfluss wird dann dem Neugraben/Russengraben zugeführt, der auch die Oberflächenentwässerung für einen Teil der Stadt Mahlberg gewährleistet. Auf dieses weiterführende Gewässer wird im Entwässerungskonzept leider nicht eingegangen. Die Stadt Mahlberg bittet darum, dass der erhöhte Drosselabfluss in den Neugraben/Russengraben unbedingt betrachtet wird, da der gesamte Abfluss, den die Gemeinde Kippenheim in das weiterführende Gewässersystem einleiten darf, ja festgelegt und begrenzt ist. Es ist aus den Unterlagen nicht ersichtlich und damit auch fraglich, ob die angestrebte Erhöhung des Drosselabflusses in der Bilanzierung der Einleitemengen in den Neugraben/Russengraben integriert wurde. Dies muss geprüft werden. Die Verwaltung bittet, dies zu untersuchen und ggf. klarzustellen und das Ergebnis der Überprüfung vorzulegen.

5. Umsetzung von Maßnahmen des E-Mobilitätskonzepts
hier: Förderung des Einbaus von Wallboxen und Billigung des Förderprogramms

1. Die Stadt Mahlberg bekräftigt nochmals im Hinblick auf die Förderung der E-Mobilität, den Einbau und die Installation von Wallboxen finanziell zu unterstützen.

2. Das Förderprogramm bzw. die beiliegenden Förderrichtlinien werden gebilligt.
(Die Förderrichtlinien sind im Mitteilungsblatt veröffentlicht – hierauf wird verwiesen.)

6. Behandlung von Bauangelegenheiten
a) Genehmigungsverfahren
1. zur Einvernehmenserteilung/Erteilung von Befreiungen
2. Zur Kenntnisnahme
Der Gemeinderat nahm von folgenden Bauvorhaben Kenntnis:
• Einbau von Regalen und Verwendung von Kunststoff-Paletten und Mehrweg-Transport-verpackungen auf dem Grundstück Flst. Nr. 674, Rotackerstr. 19-51, Mahlberg-Orschweier
b) Kenntnisgabeverfahren nach § 51 LBO


Weitere Informationen erhalten Sie unter der Rubrik Rathaus und Service/Kommunalpolitik/Ratsinformationssystem, dort sind alle Sitzungsvorlagen und Beschlüsse hinterlegt.