Ferienbetreuung für Kinder im Grundschulalter
Die Stadt Mahlberg bietet für die Mahlberger Grundschüler/-innen sowie Schülerinnen und Schüler der Grundstufe des SBBZ Orschweier eine Ferienbetreuung an der Grundschule Mahlberg im Umfang von 8 Stunden täglich (7:30 Uhr bis 15:30 Uhr) an.
Dabei gelten folgende grundsätzliche Regelungen:
1. Die Bedarfe für eine Ferienbetreuung für alle Ferien können von den Eltern von Kindern, die vom Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung umfasst sind, angemeldet werden. Dies sind im Schuljahr 2026/2027 die Erstklässler, im Schuljahr 2027/2028 die Erst- und Zweitklässler, im Schuljahr 2028/2029 die Erst- bis Drittklässler und im Schuljahr 2029/2030 die Klassen 1-4 der Grundschule sowie der Grundstufe des SBBZ.
2. Erstklässlerkinder können immer nur für Ferien angemeldet werden, in welchen sie bereits eingeschult sind, damit erstmals für die Herbstferien der 1. Klasse, nicht aber in den vorangehenden Sommerferien vor der Einschulung.
3. Geschwisterkinder anspruchsberechtigter Kinder (sh. 1.), die ebenfalls die Grundschule bzw. Grundstufe des SBBZ besuchen, dürfen ebenfalls für die Ferienbetreuung angemeldet werden, auch wenn sie nicht vom Rechtsanspruch erfasst sind.
4. Alle Grundschüler der Grundschule Mahlberg (Klasse 1-4) erhalten weiterhin das Angebot einer Ferienbetreuung in den Sommerferien von 3 Wochen wie bisher aber mit dem erhöhten Stundenumfang von 8 h/Tag. Welche Wochen dies sind, wird rechtzeitig vorher bekanntgegeben.
Die Ferienbetreuung wird zentral (für Grundschule und Grundstufe SBBZ) an der Grundschule Mahlberg angeboten. Die Ferienbetreuung ist nur wochenweise buchbar.
Der Elternbeitrag für die Ferienbetreuung beträgt 90 € pro Kind pro Woche. Eine Kürzung des Betrags erfolgt nicht, wenn in der Ferienbetreuungswoche ein Feiertag liegt. Sofern in der Ferienbetreuungswoche sich jedoch Schließ- oder Schultage befinden, wird der Beitrag um diese Tage anteilig gekürzt.
Während der Ferienbetreuung wird kein warmes Mittagessen angeboten; eine Vespermitnahme ist erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass eine Ferienbetreuung nur stattfindet, wenn mindestens 6 Kinder angemeldet werden. Des Weiteren hat die Stadt die Möglichkeit, darüber hinaus 20 Schließtage pro Jahr festzulegen, an welchen keine Ferienbetreuung im Rahmen des Rechtsanspruchs stattfindet.
Die Anmeldevordrucke sowie weitere Informationen erhalten Sie bei:
Grundschule Mahlberg
Judy Kipper-Krause
Seeweg 28, 77972 Mahlberg
Telefon: 07825/877699
E-Mail: betreuung(@)gs-mahlberg.de