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Verkauf von zwei Wohngebäuden

Die Stadt Mahlberg veräußert zwei Wohnimmobilien in Mahlberg

Grundstücksgröße: 727 m²

Zahl der Wohneinheiten: 1

Wohnfläche: ca. 161 m²

Baurecht: Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB)

Exposè, Grundrisspläne und Wohnflächenberechnung:

Exposé Bromergasse 15
Grundrisspläne Bromergasse 15
Wohnflächenberechnung Bromergasse 15

Besichtigungstermin: Montag, 19. Januar 2026, 16:00 Uhr (bitte vorherige Anmeldung bei der verfahrensleitenden Stelle)

Kaufpreis:

Der Verkauf erfolgt an den Höchstbietenden; das Mindestgebot beträgt 350.000 €.
Die Notariats- und Grundbuchvollzugskosten trägt der Käufer.

Einzureichende Unterlagen

Es ist zwingend der Bewerbungsvordruck vollständig ausgefüllt einzureichen, der nachfolgend eingestellt istVordruck Immobilienverkauf im Bieterverfahren . Auf diesem Vordruck müssen Sie dann auch angeben, für welches der beiden Häuser Sie sich bewerben und mit welchem Höchstgebot.

Form und Frist der Bewerbung

Gebote sind schriftlich in einem verschlossenen Umschlag einzureichen, postalisch oder direkte Abgabe im Büro der verfahrensleitenden Stelle. Der Umschlag muss deutlich mit dem Hinweis "Bieterverfahren Objekt „Radbrunnengasse 11“ oder „Bieterverfahren Objekt „Bromergasse 15“ gekennzeichnet sein.

Die Angebote sind bis Freitag, 30. Januar 2026, 13:00 Uhr bei der Stadtverwaltung einzureichen:

Angaben zur verfahrensleitenden Stelle:

Stadt Mahlberg

Frau Kopp

Zimmer 204

Rathausplatz 7

77972 Mahlberg

E-Mail: kopp.stadt(@)mahlberg.de

Tel.: 07825/8438-34

Gebote bzw. Bewerbungen, die nicht form- oder fristgerecht oder unvollständig eingereicht worden sind, werden im Verfahren nicht berücksichtigt.

Haftungsausschluss

Die Angaben zum jeweiligen Grundstück wurden nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Angaben wird nicht übernommen. Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Die Bieter sind angehalten, die Immobilie zum genannten Besichtigungstermin und vor Abgabe eines Gebots selbst zu besichtigen und sich eigenständig über die baulichen Gegebenheiten zu informieren bzw. die für sie notwendigen Informationen einzuholen.

Bekanntmachung

Diese Ausschreibung wird im Mitteilungsblatt der Stadt Mahlberg, auf der Homepage www.mahlberg.de, der Lahrer Zeitung sowie der Badischen Zeitung veröffentlicht.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die verfahrensleitende Stelle.