Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs und des Entwurfs der örtlichen Bauvorschriften „Feldstraße, 5. Änderung“ im Internet gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Stadt Mahlberg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19.10.2026 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Feldstraße, 5. Änderung“ gemäß § 13 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen. Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB geändert. Ein Umweltbericht nach § 2a BauGB ist nicht enthalten.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der Örtlichen Bauvorschriften ergibt sich aus dem nachfolgend abgebildeten Lageplan.
Der Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften vom 24.09.2026, jeweils mit Begründung vom 24.09.2026 werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 02.11.2026 bis einschließlich 04.12.2026 unter www.mahlberg.de/stadt-leben/bauen/5.-aenderung-des-bebauungsplans-feldstrasse im Internet veröffentlicht.
5. Änderung des Bebauungsplans Feldstraße Textteil
5. Änderung des Bebauungsplans Feldstraße Begründung
Zusätzlich liegen die o. a. Unterlagen in diesem Zeitraum bei der Stadt Mahlberg, Rathausplatz 7 in 77972 Mahlberg, öffentlich aus.
Innerhalb der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeinde abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bauleitplanung@zink-ingenieure.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe des Verfassers zweckmäßig. Soweit personenbezogene Daten angegeben werden, werden diese aufgrund Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i.V. § 3 Abs. 2 BauGB zum Zwecke der Änderung des Bebauungsplanes erhoben und verarbeitet. Auf ausführliche Hinweise zum Datenschutz und Datenschutzerklärung wird auf die Homepage der Stadt Mahlberg verwiesen unter www.mahlberg.de/rathaus-service/impressum-service/datenschutzerklaerung.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Mahlberg, den 30.10.2026
Benz, Bürgermeister