Stadt Mahlberg

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Biotopverbundplanung

Die Notwendigkeit einer Biotopverbundplanung geht auf eine Änderung des Naturschutzgesetzes von Baden-Württemberg zurück, nach welchem in Baden-Württemberg auf der Grundlage des Fachplans Landesweiter Biotopverbund einschließlich des Generalwildwegeplans ein Netz räumlich und funktional verbundener Biotope geschaffen werden soll, das bis zum Jahr 2023 mindestens 10 Prozent Offenland und bis zum Jahr 2027 mindestens 13 Prozent Offenland der Landesfläche umfasst. Ziel ist es, den Biotopverbund bis zum Jahr 2030 auf mindestens 15 Prozent Offenland der Landesfläche auszubauen.

Dieser gesetzlichen Verpflichtung möchte die Stadt Mahlberg Rechnung tragen, was angesichts der Interessenslagen der Grundstückseigentümer, der Landwirte, der Jagdausübungsberechtigten, des Naturschutzes und der Städte und Gemeinden nicht einfach ist.

Bereits am 22.06.2022 fand der 1. Öffentlichkeitstermin und am 28.09.2022 ein 2. Öffentlichkeitstermin statt, bei dem die interessierte Bevölkerung über die Grundzüge und Ziele der Biotopverbundplanung informiert worden ist.

Nachdem die Fachbehörden am Verfahren beteiligt worden sind, hat eine Abschlussveranstaltung in Form einer 3. Öffentlichkeitsbeteiligung am 21.06.2023 stattgefunden.

In der Gemeinderatssitzung am 10.07.2023 wurde das Ergebnis der Planung vorgestellt. Gerne können Sie die Präsentation sowie den Abschlussbericht herunterladen.