Stadt Mahlberg

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Lärmaktionsplan Mahlberg

Der Gemeinderat der Stadt Mahlberg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18.11.2024 die Fortschreibung des aus dem Jahr 2012 stammenden Lärmaktionsplans nach § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) beschlossen. Die Pflicht zur Fortschreibung resultiert aus § 47d Abs. 5 BImSchG, wonach Lärmaktionspläne bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation überprüft und erforderlichenfalls überarbeitet werden müssen. Die Veröffentlichung neuer Lärmkarten durch die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) stellt eine derartige bedeutsame Entwicklung für die Lärmsituation dar.

Neben der Billigung des von der Verwaltung vorgelegten Entwurfs der Fortschreibung hat der Gemeinderat zugleich die Offenlage des Entwurfs beschlossen, um der Öffentlichkeit auf diese Weise rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit einzuräumen, an der Ausarbeitung und der Überprüfung des Lärmaktionsplans mitzuwirken (§ 47d Abs. 3 BImSchG).

Der Entwurf der Fortschreibung wird der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt, und zwar in der Zeit vom 25.11.2024 bis zum 10.01.2025 sowohl auf der Homepage der Stadt Mahlberg als auch zu den üblichen Öffnungszeiten in den Räumen der Stadtverwaltung, Rathausplatz 7, 77972 Mahlberg. Gerne können Sie die nachfolgende Datei zum Thema Lärmaktionsplan herunterladen.

Bis zum Ende des Auslegungszeitraums können Stellungnahmen zum ausgelegten Entwurf der Fortschreibung des Lärmaktionsplans schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Sie können auch per E-Mail unter stadt@mahlberg.de eingereicht werden.

Nach Auswertung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der zeitgleich stattfindenden Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wird die Fortschreibung des Lärmaktionsplans fertiggestellt und dem Gemeinderat voraussichtlich im ersten Quartal 2025 zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

 

Mahlberg, den 22. November 2024

 

Benz, Bürgermeister