Nachdem festgestellt werden musste, dass sich im Neubaugebiet „Lachenfeld ober und unter dem Kirchweg“ rund 70 % der Grundstückseigentümer nicht an die Vorgaben des Bebauungsplans hinsichtlich der Einfriedungsregelungen gehalten haben, hat sich der Gemeinderat im Sommer 2017 dazu bereit erklärt, eine Anpassung bzw. Lockerung der Einfriedungsregelungen vorzunehmen und dahingehend eine Änderung des Bebauungsplans durchzuführen.
Nunmehr hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 09.04.2018 den Satzungsbeschluss der Bebauungsplanänderung mit seinen endgültigen Regelungen gefasst, die nun fortan für alle Grundstückseigentümer im Neubaugebiet gelten. Den Geltungsbereich dieser Regelungen können Sie nachfolgendem Plan entnehmen:
Satzung Lachenfeld ober und unter dem Kirchweg 8. Aenderung
Planzeichnungen "Lachenfeld ober und unter dem Kirchweg" 8. Aenderung
Ergaenzungsblatt zu den Bebauungsvorschriften "Lachenfeld ober und unter dem Kirchweg" 8. Aenderung
Begruendung "Lachenfeld ober und unter dem Kirchweg" 8. Aenderung
Die neuen Regelungen lauten wie folgt:
I. Pflanzgebote
Planinhalte und Festsetzungen:
1.10 Grünordnung, Eingriffsausgleich
1.10.1 Pflanzgebot auf den privaten Baugrundstücksflächen und den Gemeinbedarfsflächen
(2) Für die in der Planzeichnung auf privaten Baugrundstücksflächen als Pflanzgebote festgesetzten Hecken („Hecke / Wandbegrünung“) gelten die Vorgaben in den örtlichen Bauvorschriften zur Gestaltung von Einfriedungen im Vorgartenbereich entsprechend.
(3) Die in der Planzeichnung auf privaten Baugrundstücksflächen als Pflanzgebote festgesetzten Hecken („Hecke / Wandbegrünung“) sind nur verbindlich, soweit im Bereich dieser Pflanzgebote eine Garage errichtet wird. Soweit keine Garage errichtet wird, gelten hinsichtlich der Herstellung und Gestaltung von Einfriedungen die Vorgaben in den örtlichen Bauvorschriften zu Einfriedungen im Vorgartenbereich.
Ob auf Ihrem Grundstück zusätzlich ein Pflanzgebot festgesetzt ist, können Sie der Karte „Bebauungsplan“ die auf der städt. Homepage die unter der Kategorie "Stadt & Leben", "Bauen", gültiger Bebauungsplan Lachenfeld" die zum Herunterladen bereitgestellt ist anhand folgendem Symbol entnehmen.
____________ Hecke/Wandbegrünung
°°°°°°°°°°°°°°°
Bei Fragen können Sie sich an Frau Hauptamtsleiterin Brogle unter Tel. 8438-15 oder brogle.stadt@mahlberg.dewenden.
II. Einfriedungsregelungen
Örtliche Bauvorschriften
2.2.2 Einfriedungen / Sichtschutzblenden
(1) Die Gesamthöhe der Einfriedungen entlang örtlicher Verkehrsflächen und bis zu einer Grundstückstiefe von 6,0 m sind bis zu einer Höhe von 1,25 m gemessen von Oberkante (OK) Straßenrand zulässig.
(2) Lebende Einfriedungen haben einen Abstand von 0,5 m zu örtlichen Verkehrsflächen einzuhalten. Bei Einfriedungen mit Mauern, Stützmauern, Zäunen u.ä. kann dieser Abstand entfallen.
(3) Für lebende Einfriedungen sind standortgerechte heimische Laubgehölze zu verwenden. Die zu verwendenden Pflanzenarten für Hecken und Sträucher sind dem Anhang zu entnehmen.
(4) Entlang öffentlicher Grünflächen, Rad- und Fußwege, sind Einfriedungen im rückwärtigen Bereich der Grundstücke bis 1,8 m gemessen von Oberkante (OK) Straßenrand zulässig.
(5) Die als Sichtdreiecke gekennzeichneten Flächen sind oberhalb von 0,7 m Höhe, gemessen von OK Straßenrand, von Sichthindernissen frei zu halten (wie bauliche Anlagen, Einfriedungen jeder Art, Bäume, Sträucher u. Ä.).
Bei Fragen können Sie sich gerne auch an Frau Hauptamtsleiterin Brogle unter Tel. 8438-15 oder brogle.stadt@mahlberg.de wenden.