Stadt Mahlberg

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Schülerbeförderung der Dritt- und Viertklässler aus Orschweier zur Grundschule Mahlberg hier: Antragsvordruck für die Kostenerstattung der Busfahrkarten

Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung am 29.09.2025 beschlossen, dass diejenigen Kinder der 3. und 4. Klasse, die aufgrund der Unterschreitung der Mindestentfernung von 2 km (zwischen Wohnort und der Grundschule Mahlberg) keine kostenlose Schülermonatsfahrkarte mehr vom Landkreis erhalten, diese Kosten von der Stadt Mahlberg erstattet bekommen. Diese rein freiwillige Leistung der Stadt wird ab dem Schuljahr 2025/2026 bis auf deren Widerruf gewährt.

Zum Abschluss des Schuljahres können die betreffenden Eltern unter Vorlage der Fahrkarten die Kostenrückerstattung bei der Stadt beantragen. Es werden die tatsächlich entstandenen Kosten, maximal aber nur bis zur Höhe des Jahrespreises für eine Schüler-ABO-Karte, übernommen bzw. erstattet.

Gerne können Sie das Antragsformular herunterladen.

Bei Rückfragen können Sie an die Finanzverwaltung der Stadt Mahlberg, Frau Vanessa Kupfer unter Tel. 07825/8438-23; kupfer.stadt(@)mahlberg.de wenden.