Stadt Mahlberg

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Bekanntmachung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Aufstellung des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften „Schmiedeweg/Kreuzweg-West“ und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Stadt Mahlberg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18.11.2024 beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Schmiedeweg/Kreuzweg-West“ aufzustellen und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB einzuleiten. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Schmiedeweg/Kreuzweg-West“ wird die Entwicklung eines Gewerbegebiets angestrebt.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften ergibt sich aus der nachfolgenden Planskizze.

Zur weiteren Information der Öffentlichkeit liegen der Bebauungsplan-Vorentwurf und die örtlichen Bauvorschriften, sowie die zugehörige Begründung zum Bebauungsplan in der Zeit vom 25.11.2024 bis zum 10.01.2025 bei der Stadt Mahlberg, Rathausplatz 7 in 77972 Mahlberg, aus. Gerne können Sie die nachfolgenden Planunterlagen herunterladen. Stellungnahmen können bis zum 10.01.2025 bei der Gemeinde abgegeben werden.

Mahlberg_Bebauungsplan_Schmiedeweg_Kreuzweg_West_zeichnerischer_Teil
Mahlberg_Bebauungsplan_Schmiedeweg_Kreuzweg_West_Textteil
Mahlberg_Bebauungsplan_Schmiedeweg_Kreuzweg_West_Satzung
Mahlberg_Bebauungsplan_Schmiedeweg_Kreuzweg_West_Begründung
Mahlberg_Bebauungsplan_Schmiedeweg_Kreuzweg_West_Umweltbericht_inkl_Anhang
Mahlberg_Bebauungsplan_Schmiedeweg_Kreuzweg_West_saP

 

Mahlberg, den 22.11.2024

 

Benz, Bürgermeister