Im Herbst 2023 werden wieder neue Schöffen- und Jugendschöffen für die Amtsperiode 2024 - 2028 gewählt. Die Stadtverwaltung Mahlberg erstellt hierzu Vorschlagslisten. Bei Interesse können Sie sich mit dem Bewerbungsformular (siehe pdf-Datei am Textanfang) bei der Stadt Mahlberg bewerben.
Verfahren:
- In jedem fünften Jahr stellt die Stadt Mahlberg jeweils eigene Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffen auf. Die Bewerber dürfen nur in eine Vorschlagsliste eingetragen werden. Die Stadt erstellt aus dem Kreis der Bewerberinnen und Bewerber eine Vorschlagsliste, die in der Folge den Amtsgerichten übersandt wird. Dort wird dann im Spätsommer 2023 die eigentliche Schöffenwahl durchgeführt.
Bewerbungsfrist für die Jugendschöffenwahl war der 13.03.2023. Die Bewerbungsfrist für die Schöffen ist am 08.05.2023.
Jugendschöffinnen und Jugendschöffen sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.
Für das Schöffenamt können sich deutsche Bürgerinnen und Bürger melden, die am 01.01.2024 das 25. Lebensjahr vollendet haben und nicht älter als 69 Jahre sind. Personen, die z. B. aus gesundheitlichen Gründen für das Amt nicht geeignet sind, die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen oder in Vermögensverfall geraten sind, sollen nicht zum Schöffenamt berufen werden. Ausgeschlossen sind außerdem Personen, denen ein Gericht die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter aberkannt hat oder die wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten veurteilt worden sind.
- Der Gemeinderat entscheidet über die Aufnahme in die Vorschlagsliste der Schöffen (voraussichtlich im April die Jugendschöffen und im Mai 2023 die Schöffen).
- Die Vorschlagslisten werden nach der Aufstellung eine Woche lang zur Einsicht ausgelegt.
- Nach Ablauf der Einspruchsfrist werden die Listen an das zuständige Amtsgericht weitergeleitet. Mit der Übersendung der Vorschlagslisten endet die Mitwirkung der Stadt Mahlberg bei der Wahl der Schöffen.
- An den Amtsgerichten entscheidet ein Ausschuss über eventuelle Einsprüche und wählt aus den Listen die erforderliche Anzahl an Schöffen und Jugendschöffen aus.
- Die gewählten Personen werden von den Gerichten in das Ehrenamt eines Schöffen berufen. Die Sitzungstage, an denen verhandelt wird, werden immer für ein ganzes Jahr im Voraus festgelegt. Die Reihenfolge, in der die Schöffen daran teilnehmen müssen, wird ausgelost.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage https://schoeffenwahl2023.de/, https://www.justiz-bw.de/,Lde/Startseite/Justiz/Schoeffenwahl+2023.de, https://www.schoeffenwahl.de/