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Eisenbahn-Bundesamt startete Öffentlichkeitsbeteiligung zum Schienenlärm am 13. März 2023

Das Eisenbahn-Bundesamt startete am 13. März 2023 die 1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung, sowohl für Bürgerinnen und Bürger, als auch für Kommunen. In den kommenden 6 Wochen können alle, die sich durch Schienenlärm gestört fühlen, an der Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes mitwirken und sich bis zum 24.04.2023 zu ihren Lärmproblemen und ihren Betroffenheiten äußern.

Hierfür hat das Eisenbahn-Bundesamt die Beteiligungsplattform:

www.laermaktionsplanung-schiene.de

freigeschaltet.

Die Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes sieht zwei Beteiligungsphasen vor. In der 1. Beteiligungsphase wird neben den Kommunen auch den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit eingeräumt, ausführlich ihre Lärmsituation an den Schienenwegen des Bundes darzustellen. Nach Auswertung der 1. Beteiligungsphase veröffentlicht das Eisenbahn-Bundesamt Ende des Jahres 2023 den Entwurf seines Lärmaktionsplans. Daran anschließend findet die 2. Beteiligungsphase statt. In dieser Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung können die Bürgerinnen und Bürger dann den Entwurf des Lärmaktionsplans bewerten und eine Rückmeldung zum Verfahren geben.

Nähere Informationen zum Start der Öffentlichkeitsbeteiligung für die Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes können Sie über einen Flyer und eine Broschüre einholen. Der Flyer und die Broschüre sind unter folgendem Link bereitgestellt:

http://www.laermaktionsplanung-schiene.de/medienbereich



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