Stadt Mahlberg

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Biotopverbundplanung - Durchführung der 3. Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Notwendigkeit zur Biotopverbundplanung ergibt sich aus einer Änderung des § 22 des Naturschutzgesetzes, nach welchem in Baden-Württemberg auf der Grundlage des Fachplans „Landesweiter Biotopverbund“ ein Netz räumlicher und funktional verbundener Biotope geschaffen werden soll. Bis 2023 sollen mindestens 10 %, bis zum Jahr 2027 mindestens 13 % und bis zum Jahr 2030 mindestens 15 % der Landesfläche als Offenlandfläche ausgebaut sein.

Dieser gesetzlichen Verpflichtung möchte die Stadt Mahlberg Rechnung tragen, was angesichts der Interessenslagen der Grundstückseigentümer, der Landwirte, der Jagdausübungsberechtigten, des Naturschutzes und der Städte und Gemeinden nicht einfach ist.

Bereits am 22.06.2022 fand der 1. Öffentlichkeitstermin und am 28.09.2022 ein 2. Öffentlichkeitstermin statt, bei dem die interessierte Bevölkerung über die Grundzüge und Ziele der Biotopverbundplanung informiert worden ist.

Nachdem zwischenzeitlich die Fachbehörden am Verfahren beteiligt worden sind, soll nunmehr eine Abschlussveranstaltung in Form einer 3. Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden. Im Rahmen der 3. Öffentlichkeitsbeteiligung werden Ihnen die Gesamtplanung und die Maßnahmenschwerpunkte vorgestellt; zudem soll eine Diskussion über die Planung und die Fördermöglichkeiten angeregt und ein Bericht über die Umsetzung abgestattet werden.

Die 3. Öffentlichkeitsbeteiligung findet statt am:

Mittwoch, den 21. Juni 2023 um 18:00
im Sitzungssaal des hist. Rathauses

Wir laden die interessierte Öffentlichkeit schon jetzt recht herzlich ein. 

Bitte merken Sie sich diesen Termin vor; rechtzeitig vor der Veranstaltung werden wir die Öffentlichkeit über das Mitteilungsblatt einladen.

Wir würden uns über eine rege Teilnahme der interessierten Öffentlichkeit freuen.

Stadtverwaltung