Stadt Mahlberg

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Umwidmung der "Feldstraßenbrücke" zur Fahrradstraße

Der Regionalverband Südlicher Oberrhein hat gemeinsam mit dem Ortenaukreis und unter Beteiligung der Kommunen einen „Masterplan Radverkehr“ in der Südlichen Ortenau entwickelt. Ziel dieses Masterplans ist es, einen wichtigen und großen Beitrag zur Mobilitätswende zu leisten, indem ein intaktes und gutes Radwegenetz geschaffen wird.
 
Im Rahmen der Planerstellung wurden folgende Routen, entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung und Verkehrswichtigkeit definiert:
 
a) Pendlerrouten
b) Pendlerrouten Basisrouten
 
Zu den jeweiligen Routen wurden auch Maßnahmenvorschläge erarbeitet, so auch für die Pendlerroute „Feldstraße“ in Orschweier. Die Masterplanung sieht hier für die „Feldstraßenbrücke“ eine Markierung von beidseitigen Schutzstreifen, oder der Einrichtung einer Fahrradstraße vor.
 
Der Ortschafts- und Gemeinderat der Stadt Mahlberg hat sich auf Grundlage der Maßnahmenvorschläge aus dem Masterplan Radverkehr bereits in der öffentlichen Sitzung vom 24.10.2023 bzw. 06.11.2023 für die Einrichtung einer Fahrradstraße an der „Feldstraßenbrücke“ ausgesprochen. Mit Anordnung vom 20.08.2024 hat die Stadt Mahlberg dann die entsprechende Verkehrsrechtliche Anordnung des Landratsamtes Ortenau erhalten um den Teilabschnitt „Feldstraßenbrücke“ vom Knoten „Bahnhofstraße“ bis Knoten „Carl-Benz-Straße“ als Fahrradstraße ausweisen zu können.
 
Mit der Umwidmung zur „Fahrradstraße“ wurde jedoch noch abgewartet, bis die Bauarbeiten zum Endausbau der „Feldstraße“ abgeschlossen sind. Der Endausbau der „Feldstraße“ ist zwischenzeitlich erfolgt, sodass die Umwidmung nun entsprechend vorgenommen worden ist und die „Feldstraßenbrücke“ nun die erste Fahrradstraße im Gemeindegebiet Mahlberg ist.
 
Doch was ist eine Fahrradstraße und was muss ich beachten?
 
Eine Fahrradstraße ist eine Straße, die den Radfahrern vorbehalten ist. Hier gelten besondere Regeln:
 
• In einer Fahrradstraße ist die gesamte Fahrbahnbreite für den Radverkehr reserviert.
 
• Fahrradfahrende dürfen dort jederzeit nebeneinander oder mittig auf der Fahrbahn fahren.
 
Radfahrende haben stets Vorrang! Kraftfahrzeugfahrende müssen sich unterordnen und dürfen den Radverkehr weder behindern noch gefährden.
 
• Im Sinne der allgemeinen Rücksichtnahmepflicht dürfen langsam nebeneinander fahrende Radfahrer schnellere Verkehrsteilnehmer überholen lassen. Beim Überholen ist auf den Mindestabstand von 1,50 Metern von Kraftfahrzeugführern gegenüber Radfahrenden zu achten.
 
• Die Fahrräder geben das Tempo vor. In einer Fahrradstraße gilt maximal eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.

Die Stadt Mahlberg bittet alle Verkehrsteilnehmer die geänderten Verkehrsregeln im Bereich der „Feldstraßenbrücke“ zu beachten und die Vorrangregelung für Fahrradfahrer entsprechend zu berücksichtigen.
  
Stadtverwaltung Mahlberg

Schild Fahrradstraße
Schild Fahrradstraße