Stadt Mahlberg

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Umwidmung des "Holderwegs" zur Fahrradstraße

Der Regionalverband Südlicher Oberrhein hat gemeinsam mit dem Ortenaukreis und unter Beteiligung der Kommunen einen „Masterplan Radverkehr“ für die Südlichen Ortenau entwickelt. Ziel dieses Masterplans ist es, einen wichtigen und großen Beitrag zur Mobilitätswende zu leisten, indem ein intaktes und gutes Radwegenetz geschaffen wird, das auch der Erhöhung der Verkehrssicherheit dienen soll.

Im Rahmen der Planerstellung wurden folgende Routen, entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung und Verkehrswichtigkeit definiert:

a) Pendlerrouten
b) Pendlerrouten-Basisrouten

Zu den jeweiligen Routen wurden auch Maßnahmenvorschläge erarbeitet, so auch für die Pendlerroute „Holderweg“ im Stadtteil Orschweier. Die Masterplanung sieht für den „Holderweg“ die Einrichtung einer Fahrradstraße vor.

Der Ortschafts- und Gemeinderat der Stadt Mahlberg hat sich auf Grundlage der Maßnahmenvorschläge aus dem Masterplan Radverkehr bereits in der öffentlichen Sitzung vom 23.04.2024 bzw. 13.05.2024 für die Einrichtung einer Fahrradstraße auf dem Holderweg ausgesprochen. Mit Schreiben vom 09.07.2025 hat die Stadt Mahlberg dann die entsprechende Verkehrsrechtliche Anordnung des Landratsamtes Ortenau erhalten um den Teilabschnitt „Holderweg“ in Verlängerung der „Waldstraße“ bis zur K 5345 (Gemarkung Altdorf) als Fahrradstraße ausweisen zu können.

Die Umwidmung bzw. Kennzeichnung zur „Fahrradstraße“ erfolgte am 18. und 19.08.2025. Im Gemeindegebiet Mahlberg gibt es nun zwei Fahrradstraßen. Die 1. im Bereich der „Feldstraßenbrücke“ und die zweite im Bereich des „Holderweges“

Was ist eine Fahrradstraße und was muss ich als Verkehrsteilnehmer beachten?

Eine Fahrradstraße ist eine Straße, die den Radfahrern vorbehalten ist. Hier gelten besondere Regeln:

• In einer Fahrradstraße ist die gesamte Fahrbahnbreite für den Radverkehr reserviert.

• Fahrradfahrende dürfen dort jederzeit nebeneinander oder mittig auf der Fahrbahn fahren.

• Radfahrende haben stets Vorrang! Kraftfahrzeugfahrende müssen sich unterordnen und dürfen den Radverkehr weder behindern noch gefährden.

• Im Sinne der allgemeinen Rücksichtnahmepflicht dürfen langsam nebeneinander fahrende Radfahrer schnellere Verkehrsteilnehmer überholen lassen. Beim Überholen ist auf den Mindestabstand von 1,50 Metern von Kraftfahrzeugführern gegenüber Radfahrenden zu achten.

• Die Fahrräder geben das Tempo vor. In einer Fahrradstraße gilt maximal eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.
 
Die Stadt Mahlberg bittet alle Verkehrsteilnehmer die geänderten Verkehrsregeln im Bereich des „Holderwegs“ zu beachten und die Vorrangregelung für Fahrradfahrer entsprechend zu berücksichtigen.

Stadtverwaltung Mahlberg

Schild Fahrradstraße
Schild Fahrradstraße