Stadt Mahlberg

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Aus der Arbeit des Gemeinderats (Gemeinderatssitzung am 26.08.2019)

1. Wahl der sonstigen Vertreter und Stellvertreter aus der Mitte des Gemeinderats
hier: Gemeinsamer Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Ettenheim

Es wurden folgende Mitglieder als Vertreter bzw. Stellvertreter der Stadt Mahlberg im Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft gewählt:
Ordentliche Mitglieder:        Stellvertreter:
Thomas Schwarz                Jürgen Weber
Nikolaj Blasi                       Konstantin Frey


2.    Sanierung und Modernisierung der Förderschule Orschweier (SBBZ) hier: Auftragserteilung bzw. Vergabe
a)    landschaftsgärtnerische Arbeiten
b)    Gerüstbauarbeiten
c)    Verglasungsarbeiten (Kunststofffenster und Verglasungsarbeiten Alu- Eingangselemente)
d)    Außenputzarbeiten

Der Gemeinderat hat folgendes beschlossen:

1.) Die Stadt Mahlberg erteilte der Firma GALABAU Michael Brand, Bahlingen den Auftrag für die Ausführung der landschaftsgärtnerischen Arbeiten mit der Brutto-Auftragssumme in Höhe von 15.239,68 €.
2.) Die Stadt Mahlberg erteilte der Firma Feser Gipsergeschäft Gerüstbau e.K., Denzlingen den Auftrag für die Ausführung der Gerüstbauarbeiten mit der Brutto-Auftragssumme in Höhe von 32.078,12 €.
3.) Die Stadt Mahlberg erteilte der Firma HEWE Fenster GmbH, Ettenheim den Auftrag für die Ausführung der Verglasungsarbeiten Kunststofffenster mit der Brutto-Auftragssumme in Höhe von 162.108,74 €.
4.) Die Stadt Mahlberg erteilte der Firma HEWE Fenster GmbH, Ettenheim den Auftrag für die Ausführung der Verglasungsarbeiten Alu-Eingangselemente mit der Brutto-Auftragssumme in Höhe von 44.390,92 €.
5.) Die Stadt Mahlberg erteilte der Firma S. Popaj Verputz und Stukkateur GmbH, Offenburg den Auftrag für die Ausführung der Außenputzarbeiten mit der Brutto-Auftragssumme in Höhe von 99.539,78 €.

3. 9. Änderung des Bebauungsplans „Lachenfeld ober und unter dem Kirchweg“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB
    hier: Auftragserteilung bzw. Vergabe
a) Billigung des Bebauungsplanentwurfs
b) Beschluss über die Offenlage bzw. öffentliche Auslegung nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat beschloss:

1. Der Geltungsbereich der 9. Änderung des Bebauungsplans „Lachenfeld ober und unter dem Kirchweg“ wird neu festgelegt entsprechend dem im zeichnerischen Teil markierten Bereich.
2. Der Entwurf der 9. Änderung des Bebauungsplans „Lachenfeld ober und unter dem Kirchweg“ wurde in der vorgelegten Fassung (Stand vom 15.08.2019) gebilligt.
3. Auf der Grundlage des Bebauungsplanentwurfs hat eine öffentliche Auslegung nach § 13 a BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB zu erfolgen und es sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und von der Auslegung zu benachrichtigen.
4. Die Öffentlichkeit ist zusätzlich zur Offenlage über eine Bürgerinformationsveranstaltung über den Planungsstand zu informieren.

4. Annahme zweckgebundene Geldspende von der Karl-Hemmer-Stiftung für die Hansjakob-Schule (SBBZ) Orschweier

Der Gemeinderat nimmt die zweckgebundene Geldspende der Karl-Hemmer-Stiftung für die Hansjakob-Schule (SBBZ) Orschweier für die Beschaffung von elektronischen Schlagzeugen in Höhe von 750,00 € dankend an.

5. Behandlung von Bauangelegenheiten
a) Genehmigungsverfahren
1.  Zur Einvernehmenserteilung/Erteilung von Ausnahmen und Befreiungen
• Umbau Kellerräume eines Einfamilienhauses mit einer Doppelgarage zu einer Ferienwohnung mit 1 Autoabstellplatz und 2 Fahrradabstellplätzen auf dem Grundstück Flst. Nr. 2500/6, Bromergasse 33, Mahlberg
Der Gemeinderat erteilte das Einvernehmen nach § 36 BauGB zum vorgelegten Bauvorhaben unter Genehmigung der ausnahmsweisen Zulässigkeit der Ferienwohnung als sonstiger nicht störender Gewerbebetrieb im Allgemeinen Wohngebiet (WA).
• Errichtung/Anbringung/Änderung von Werbeanlagen auf dem Grundstück Flst. Nr. 2481, Karl-Kromer-Str. 8, Mahlberg
Der Gemeinderat beschloss dem Bauvorhaben –mit Ausnahme des Werbepylons- das sanierungsrechtliche Einvernehmen zu erteilen und nahm im Übrigen vom Bauvorhaben Kenntnis.
• Aufbau eines Satteldaches auf die bestehende Beton-Doppelgarage, Dachraum als Holzlager und Erweiterung der Garage als Geräteraum und Zugang zum Dachraum auf dem Grundstück Flst. Nr. 14, Sackgasse 4/I, Mahlberg-Orschweier
Der Gemeinderat erteilte dem Bauvorhaben in der vorgelegten Form das Einvernehmen nach § 36 BauGB unter Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Hinter den Gärten“ hinsichtlich der Garagenhöhe von 5,50 m anstatt 2,50 m.
2.    zur Kenntnisnahme
Der Gemeinderat nahm von folgenden Bauvorhaben Kenntnis:
•    Neubau eines Doppelhauses – Änderungspläne auf dem Grundstück Flst.Nr. 4876, Römerstr. 38 und 38/1, Mahlberg
•    Neubau eines Einfamilienhauses mit Geräteraum auf dem Grundstück Flst.Nr. 4948, Burgblick 1, Mahlberg

Weitere Informationen erhalten Sie unter der Rubrik Rathaus und Service/Kommunalpolitik/Ratsinfosystem, dort sind alle Sitzungsvorlagen und Beschlüsse hinterlegt.