Stadt Mahlberg

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Aus der Arbeit des Gemeinderats vom 13.04.2015

Aus der Arbeit des Gemeinderats am 13.04.2015

1. Feststellung und Anerkennung der Schlussrechnung für die Herstellung von 55 Pkw-Abstellplätzen und weiterer abschließbarer Fahrradboxen am Bahnhof Orschweier

Der Gemeinderat hat die Schlussabrechnung für die Herstellung von 55 Pkw-Abstellplätzen und weiterer 40 abschließbarer Fahrradboxen am Bahnhof Orschweier festgestellt und anerkannt. Sie erfolgt mit einem Gesamtbetrag in Höhe von 225.556,78 €. Der Gesamtbetrag liegt um 15.956,78 € über der Kostenberechnung vom November 2013, wobei die Mehrausgaben vor allem aus der Erneuerung der Asphaltdecke der Bahnhofstraße im Bereich des Gasthauses „Krone“ resultieren. Diese Teilmaßnahme war ursprünglich nicht vorgesehen, erwies sich aber als notwendig. Die Stadt Mahlberg erhält einen Zuschuss aus Landesmitteln in Höhe von 90.125,00 €, sodass der Eigenanteil der Stadt bei 135.431,78 € liegt.

2. Feststellung und Anerkennung der Schlussrechnung für die Herstellung der Erschließungsanlagen im IV. BA des Neubaugebiets

Der Gemeinderat hat die Schlussrechnung für die Herstellung der Erschließungsanlagen im IV. BA des Neubaugebiets „Lachenfeld ober und unter dem Kirchweg“ (Alemannenwerg und Altenmahlberg) festgestellt und anerkannt. Sie schließt mit einem Gesamtbetrag bzw. Gesamtaufwand von 323.012,90 €. Dies entspricht einer Differenz zur Mittelveranschlagung im Haushalt 2014 von 106.512,90 €. Die beträchtlichen Mehrausgaben sind entstanden u.a. durch die Änderung der Ausführungsplanung (zusätzlicher Ausbau eines Gehwegs auf der Ostseite des Ritterwegs) sowie durch Massenänderungen bei der Ausführung und diverser Nachträge bzw. zusätzlichen Arbeiten.
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt entsprechend der Beschlussfassung des Gemeinderats vom 24.03.2014 durch den bereits erfolgten Verkauf von Bauplatzgrundstücken im Neubaugebiet „Lachenfeld ober und unter dem Kirchweg“, BA IV sowie durch Mehreinnahmen beim Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer.

3. Vergabe des Auftrags zur Lieferung und Montage der 4. Urnenwand

Der Gemeinderat hat den Auftrag für die Lieferung und Montage der 4. Urnenwand zum Angebotspreis von 33.925,71 € brutto an die Fa. Ackermann Oekotec GmbH aus Westerburg vergeben.

4. Friedhof Mahlberg
hier: Festlegung des Pflege- und Unterhaltungskonzepts

Der Gemeinderat beschloss nach längerer Diskussion, das bisherige Pflege- und Unterhaltungskonzept für den Friedhof auch zukünftig weiterzuführen bzw. dieses beizubehalten. Der parkähnliche Charakter der Anlage bleibt also erhalten. Die Pflegeintensität des Friedhofs schlägt sich jedoch auf die Gebührenhöhe nieder.

5. Erlass einer Rechtsverordnung für den Bade- und Baggersee „Waldmatten“ für die Teilfläche der Stadt Mahlberg

Der Gemeinderat hat der von der Stadt Lahr vorgeschlagenen Vorgehensweise zugestimmt, den Erlass einer Rechtsverordnung über die Benutzung des Bade- und Baggersees „Waldmatten“ in Anwendung des § 69 PolG dem Regierungspräsidium Freiburg zu überlassen.

Die Stadt Mahlberg ist flächenmäßig nur geringfügig tangiert; auch gehört die Teilfläche des Sees, der auf Mahlberger Gemarkung liegt, nicht zum eigentlichen Bade- und Tauchbereich.

Aus diesem Grund wurde aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung der Erlass der Rechtsverordnung dem Regierungs-präsidium Freiburg überlassen. Die Stadt Mahlberg kommt so ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach und hat somit aus haftungsrechtlicher Sicht das Notwendige getan.

6. 3. Änderung des Bebauungsplans „Obere Matten II“
a) Billigung des Entwurfs
b) Beschlussfassung über die Offenlage und die Anhörung der Träger öffentlicher Belange

Der Gemeinderat hat den Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans „Obere Matten II“ in der vorgelegten Form gebilligt. Die Offenlage erfolgt vom 27.04.2015 bis einschließlich 29.05.2015; parallel dazu erfolgt die Anhörung der Träger öffentlicher Belange. Mit der 3. Änderung des Bebauungsplans „Obere Matten II“ werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen den Betriebshof der Baufirma Kern einer Wohnbebauung mit Mehrfamilienhäusern zuzuführen.
Die Stadt wird am 13.05.2015 um 19.30 Uhr eine Bürgerinformation durchführen, über das Mitteilungsblatt wird die Bevölkerung noch separat eingeladen.

7. Behandlung von Bauangelegenheiten

Der Gemeinderat erteilte das gemeindliche Einvernehmen für folgendes Bauvorhaben:
• Neubau einer Betriebswohnung und Anbau einer Überdachung an eine Bestandslagerhalle, Wassergartenstraße 3, Flst. Nr. 139 in Mahlberg.
Hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze durch die Überdachung nördlich der Lagerhalle und der südwestlichen Hausecke gegenüber den Vorgaben des Bebauungsplans wurde eine Befreiung erteilt.
Die sanierungsrechtliche Genehmigung zur Durchführung der Maßnahme wurde erteilt.
Es wird darauf hingewiesen, dass nach den Vorgaben des Bebauungsplans der Umgebungsschutz nach § 15 Abs.3 Denkmalschutzgesetz greift. Das Bauvorhaben ist aus diesem Grund mit den Denkmalschutzbehörden abzustimmen.
Zwei der auf dem Grundstück nachzuweisenden Stellplätze müssen ausdrücklich den Bewohnern des Wohnhauses zugewiesen und diesen zur Nutzung überlassen werden.