Stadt Mahlberg

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Aus der Arbeit des Gemeinderats vom 27.04.2015

1. Ausweisung einer gewerblichen Erweiterungsfläche im Zuge der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans
hier: Ausgleich für Retentionsvolumen

Die Stadt Mahlberg hat im Flächennutzungsplan der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Ettenheim für die betriebliche Erweiterung der Firma Rodermund eine neue GE-Fläche mit ca. 1,5 ha (MA 07) angemeldet bzw. zur Ausweisung gebracht. Die geplante GE-Fläche schließt im Westen an das vorhandene Betriebsgrundstück an.
Das Landratsamt hat die im Flächennutzungsplan ausgewiesene Gewerbeerweiterungsfläche MA 07 nicht genehmigt, weil die Grundstücke in der Hochwassergefahrenkarte für ein HQ 100 als betroffen ausgewiesen sind. Die Erweiterungsfläche liegt im Überschwemmungsgebiet HQ 100 des Kapuzinerbachs. Bei den Flächen, die die Hochwassergefahrenkarte erfasst, ist eine bauliche Erweiterung nicht möglich bzw. eine Bebauung nicht zulässig, es sei denn, man kompensiert die entfallende Überschwemmungsfläche.
Um die Genehmigung der gewerblichen Erweiterungsfläche MA 07 zu erhalten, ist es notwendig, dass erforderliche Retentionsvolumen von ca. 4.400 m3 andernorts bereitzustellen bzw. einen Ausgleich herbeizuführen.
Das Büro Zink Ingenieure, Lauf hat den Auftrag erhalten, zu prüfen, welche Möglichkeiten und Varianten es gibt, die Verlustfläche an Retentionsvolumen auf Gemarkung Mahlberg andernorts, z.B. oberhalb oder unterhalb der Kernstadt, bereitzustellen.
Der Gemeinderat hat sich nun nach der Vorstellung der möglichen Kompensationsmaßnahmen durch das Büro Zink Ingenieure dafür ausgesprochen, im Jahr 2015 die vorgestellte Variante 1.1 (Bereitstellung des Retentionsvolumens südlich der Kernstadt am Kapuzinerbach durch Abgraben eines Grundstücks -Flst.Nr. 724, Gewann „Pfarrfeldele) zur Genehmigung zu bringen, um schnellstmöglich für die entfallende Retentionsfläche einen Ausgleich zu schaffen, damit die im Flächennutzungsplan ausgewiesene Gewerbeerweiterungsfläche MA 07 genehmigt werden kann.

2. Sanierung und Modernisierung der Mehrzweckhalle Orschweier
a) Bericht über die ELR-Programmentscheidung 2015
b) evtl. Verwendung der frei werdenden Finanzmittel

Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat am 23.03.2015 mitgeteilt, dass das Projekt „Turn- und Mehrzweckhalle Orschweier“ in der diesjährigen Programmentscheidung nicht die erforderliche Priorität erhalten hat und daher nicht in das ELR-Jahresprogramm 2015 aufgenommen werden konnte.
Der Gemeinderat beschloss, für das Jahr 2016 erneut einen ELR-Zuschussantrag zu stellen.
Der Gemeinderat hat weiter beschlossen, über die Verwendung eventuell frei werdender Finanzmittel nach Ablauf des 1. Halbjahres 2015 unter Berücksichtigung der dann aktuelle Haushaltsentwicklung und der Empfehlungsbeschlüsse des Ortschaftsrats zu entscheiden. Vorab wurden für die Ergänzung der Beleuchtung in der Feldstraße zu den bereits im Haushalt bereitgestellten 12.000 € weitere 6.000 € bewilligt, um eine durchgehende Beleuchtung auf der Westseite der Feldstraßenbrücke bis zur Einmündung in die Carl-Benz-Straße zu schaffen.

3. Vergabe der Pflaster- und Tiefbauarbeiten zur Herstellung eines weiteren Pflasterwegs auf dem Friedhof Mahlberg

Der Gemeinderat hat den Auftrag für die Anlegung eines weiteren Pflasterwegs auf dem Friedhof zum Angebotspreis von 26.983,25 € brutto an die Fa. Kern aus Mahlberg vergeben. Seit 2013 wurden damit insgesamt rund 80.000 € für die Anlegung von Pflasterwegen investiert. Im Haushaltsplan 2015 sind hierfür 30.000 € bereitgestellt.

4. Vergabe der Straßen- und Tiefbauarbeiten für kommunale Baumaßnahmen im Zuge der Jahresausschreibung

Der Gemeinderat beschloss aufgrund des vom Ingenieurbüro Zink, Lauf eingereichten Vergabevorschlags die Unterhaltungsarbeiten für Straßen-, Kanal- und Wasserversorgungsmaßnahmen für den Zeitraum vom 01.05.2015 bis 31.12.2016 an die Fa. Trenkle, Kippenheim zum Bruttoangebotspreis von insgesamt 80.747,45 € zu vergeben.

5. „Fabrikantenvilla“
hier: Beschriftung der Fassade

Der Gemeinderat hat beschlossen, an der „Fabrikantenvilla“ keine Beschriftung mit dem Namenszug „Fabrikantenvilla“ anzubringen.

6. Behandlung von Angelegenheiten Zweckverband DYN A 5
Hier: Behandlung von Bauanträgen und Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zu Bauvorhaben der Firma German Pellets
1. Neubau einer Überdachung der Pelletannahme am Becherwerkschacht (an der nördlichen Pelletssiloreihe).
2. Erhöhung der bestehenden Abluft der Filteranlage (am südlichen Spänesilo) in der Georges-Imbert-Straße 1, Flst.Nr. 1716/22 der Gemarkung Ettenheim.

Der Gemeinderat hat beschlossen, die Vertreter Mahlbergs in der nächsten Zweckverbandsversammlung am 28.04.2015 anzuweisen, das gemeindliche Einvernehmen zu den o.g. Bauvorhaben der Firma German Pellets nicht zu erteilen bzw. zu versagen, da die rechtlichen Voraussetzungen für die Genehmigungsfähigkeit beider Bauanträge nicht gegeben ist.
Des Weiteren wird von der Stadt Mahlberg gefordert, die grundsätzliche Genehmigungszuständigkeit der Baurechtsbehörde Ettenheim zu überprüfen. Auch soll eine rechtliche Würdigung der grundsätzlichen Kritik der Stadt Mahlberg an der Genehmigungsfähigkeit der o.g. Bauvorhaben erfolgen.


7. Annahme einer Geldspende über 300 € von der Sparkasse Offenburg/Ortenau für den Betrieb des Oberrheinischen Tabakmuseums

Der Gemeinderat hat beschlossen, die Geldspende der Sparkasse Offenburg/Ortenau für das Oberrheinische Tabakmuseum bzgl. der Teilnahme am Museumstag 2015 in Höhe von 300 € dankend anzunehmen.

8. Behandlung von Bauangelegenheiten

Der Gemeinderat erteilte das gemeindliche Einvernehmen für folgendes Bauvorhaben:
• Abbruch und Neubau eines Wohnhauses, Wassergartenstraße 1, Flst.Nr. 138, 77972 Mahlberg.
Es wird darauf hingewiesen, dass nach den Vorgaben des Bebauungsplans der Umgebungsschutz nach § 15 Abs.3 Denkmalschutzgesetz greift. Das Bauvorhaben ist aus diesem Grund mit den Denkmalschutzbehörden abzustimmen.