Stadt Mahlberg

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Aus der Arbeit des Gemeinderats am 15.06.2015

01.  3. Änderung des Bebauungsplans „Obere Matten II“
a) Behandlung der Bedenken und Anregungen
b) Satzungsbeschluss
Der Gemeinderat hat nach der Stellungnahme zu den Bedenken und Anregungen der Träger öffentlicher Belange den Satzungsentwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplans „Obere Matten II“ als Satzung beschlossen. Der Satzungsbeschluss wird nun öffentlich bekannt gemacht und die Bebauungsplanänderung damit in Kraft gesetzt.
Damit wird die Möglichkeit geschaffen den ehem. Betriebshof der Firma Kern für eine Wohnbebauung zu nutzen. Zudem wird eine unverträgliche Gemengelage beseitigt und ein Beitrag zur Innenverdichtung geleistet.

02.  Erweiterung der Straßenbeleuchtungsanlage in der „Feldstraße“ westlich der Bahnbrücke
hier: Auftragserteilung
Die Stadt Mahlberg hat im Jahr 2015 die Erweiterung der Straßenbeleuchtungsanlage in der Feldstraße Orschweier im westlichen Bereich der Bahnbrücke geplant. Angedacht war die Erweiterung der Straßenbeleuchtung um 4 weitere Leuchten. Hierfür wurden 12.000,00 € im Haushaltsplan 2015 zur Verfügung gestellt.
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.04.2015 entschieden, dass von den durch die ELR-Programmentscheidung 2015 frei werdenden Mitteln (keine Zuschussmittel für die Sanierung der Mehrzweckhalle Orschweier), nochmals 6.000,00 € für 2 weitere Leuchten in der Feldstraße westlich der Bahnbrücke bis zur Carl- Benz- Straße zur Verfügung gestellt werden. Die Verwaltung wurde beauftragt, ein Angebot für die geplante Maßnahme einzuholen. Danach beläuft sich die Angebotssumme für die Erweiterung der Straßenbeleuchtung in der Feldstraße Orschweier auf 24.268,66 € brutto. Bisher wurden aber lediglich 18.000,00 € für die Maßnahme bereitgestellt.
Der Gemeinderat hat nun beschlossen, die noch fehlenden Mittel bzw. die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 6.268,66 € mit den frei gewordenen Mitteln für die Sanierung der Mehrzweckhalle Orschweier zu decken und den Auftrag für die Erweiterung der Straßenbeleuchtung in der Feldstraße Orschweier im Bereich westlich der Bahnbrücke zum Angebotspreis von 24.268,66 € brutto an die Netze BW zu vergeben.

03.  Antrag der Ökostrom Consulting Freiburg GmbH, Ebringen auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung für die Errichtung und Inbetriebnahme der durch Brand zerstörten Windenergieanlage im Windpark „Kempfenbühl/Schlossbühl“ auf dem Grundstück Flst.Nr. 4130/1 der Gemarkung Lahr-Sulz
hier: Stellungnahme zu den Antragsunterlagen
Der Gemeinderat beschloss, keine Einwendungen gegen den Antrag der Ökostrom Consulting Freiburg GmbH, Ebringen vom 17.04.2015 auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung für die Errichtung und Inbetriebnahme der durch Brand zerstörten Windenergieanlage im Windpark „Kempfenbühl/Schlossbühl“ auf dem Grundstück Flst.Nr. 4130/1 der Gemarkung Lahr-Sulz vorzubringen. Die neue Windkraft hat eine Nabenhöhe von 149 m und einen Rotordurchmesser von 115,7 m.
 
04.  Behandlung von Bauangelegenheiten
Der Gemeinderat erteilte das gemeindliche Einvernehmen für folgende Bauvorhaben:

  • Neubau von zwei Doppelhaushälften, Römerstraße 4 und 6, Flst. Nrn. 4951 und 4952, 77972 Mahlberg

Hinsichtlich einer Überschreitung der Grundflächenzahl und einer Abweichung der Dachneigung gegenüber den Vorgaben des Bebauungsplans betreffend, wurde jeweils eine Befreiung erteilt.

  • Nutzungsänderung Gasthaus „Löwen“, Karl-Kromer-Straße 8, Flst.Nrn. 2481 und 114/1,77972 Mahlberg

Für die geplante Nutzungsänderung wurde Ausnahme von der Veränderungssperre zugelassen und damit das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Im noch aufzustellenden Bebauungsplan „Bromergasse-West“ ist der entsprechende Teilbereich als allgemeines Wohngebiet (WA) auszuweisen und sonstige nichtstörende Gewerbebetriebe gem. § 4 Abs.3 Nr.2 BauNVO zuzulassen.
Hinsichtlich der Anzahl der Stellplätze wird auf die Stellplatzsatzung der Stadt Mahlberg hingewiesen, wonach pro Wohneinheit 2 Stellplätze nachzuweisen sind.
Insgesamt sind für das Grundstück 29 Stellplätze nachzuweisen, 28 werden nachgewiesen, davon bringt der Bauherr 6 Stellplätze durch die Anrechnung eines ÖPNV-Bonus in Abzug. Dieser Abzug wird von der Stadt Mahlberg angezweifelt, die Baurechtsbehörde wird um eine entsprechende Kontrolle gebeten.
Sollten nach Überprüfung der Anzahl der Stellplätze 29 Stellplätze erforderlich sein, ist der eine fehlende Stellplatz entsprechend mit 5.000 € gemäß den „Allgemeinen Bestimmungen über die Stellplatzablösung der Stadt Mahlberg“ abzulösen.
Die Stellplätze, die auf dem benachbarten Grundstück Flst.Nr. 114/1 errichtet werden, sind durch Baulast zugunsten des „Löwen-Grundstücks“ (Flst.Nr. 2481) abzusichern.
Die Stellplätze sollten mit einer Breite von 2,50 m realisiert werden.
Die sanierungsrechtliche Genehmigung wird seitens der Stadt Mahlberg erteilt. Unbeschadet davon sind die gesetzlichen Vorgaben des Baurechts, der Stadtgestaltungssatzung sowie des Nachbarrechts einzuhalten.
 

  • Neubau einer Wohnanlage mit 18 Wohneinheiten und Tiefgarage, Brunnenstraße, Flst.Nrn. 2505/7 und 2505/16

Der ehemalige Betriebshof der Fa. Kern wird zur Realisierung dieses Bauvorhabens abgebrochen. Auf der so freiwerdenden Fläche entstehen in 2 Gebäuden insgesamt 18 Wohnungen in gehobener Lage. Die benötigten 2 Stellplätze pro Wohneinheit werden auf dem Grundstück hergestellt, teilweise durch den Bau einer Tiefgarage. Durch die zukünftige Wohnbebauung wird eine unverträgliche Gemengelage beseitigt und ein wichtiger Beitrag zur Innenverdichtung geleistet.