Stadt Mahlberg

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Aus der Arbeit des Gemeinderats am 29.06.2015

01. 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Ettenheim für die Gemeinden Rust und Ringsheim
Hier: Stellungnahme zum Offenlageentwurf für einen regional bedeutsamen Schwerpunkt für Freizeit und Tourismus (Wasserpark Europapark)

Herr Fischer vom Planungsbüro Fischer, Freiburg erläuterte die Notwendigkeit zur Änderung des Flächennutzungsplanes um die Umsetzung des vom Europa Park geplanten Wasserparks zu ermöglichen.
Herr Kreft von Byren aus der Geschäftsführung des Europa Parks stellte das Projekt „Wasserpark“ detailliert vor und informierte den Gemeinderat über den Stand der Planung.
Der Gemeinderat beschloss, keine Einwendungen gegen die 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Ettenheim für die Gemeinden Rust und Ringsheim vorzubringen.

02. Betrieb der katholischen Kindertagesstätten
a) Festlegung bzw. Empfehlung zur Festsetzung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2015/2016

b) Zustimmung der Festlegung der Schließungstage bzw. des Ferienplans 2016

Der Gemeinderat hat seine Zustimmung zu der in der Kuratoriumssitzung am 25.06.2015 beschlossenen Empfehlung zur Festsetzung der Elternbeiträge 2015/2016 wie folgt erteilt:

Elternbeiträge Kinder unter 3 Jahren:

Kleinkind-Gruppe Halbtags

Kinderanzahl        KKG/H        KKG/H            KKG/H   
in Familie*           T 14/15              T             T 15/16
                                                   Empf.
1 Kind                       197 €           264 €             213 €
2 Kinder                   150 €           198 €             158 €
3 Kinder                   110 €           133 €             112 €
4 und mehr Kinder      49 €            54 €              49 €
Öffnungszeiten von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Wochenöffnungszeit von 25 Stunden


Kleinkind-Gruppe Ganztags

Kinderanzahl        KKG/H        KKG/H           KKG/H   
in Familie*            T 14/15          T                 T 15/16
                                                      Empf.
1 Kind                          380 €         502 €             404 €
2 Kinder                       320 €         375 €             330 €
3 Kinder                       260 €         253 €             262 €
4 und mehr Kinder       160 €         103 €             160 €
Öffnungszeiten von 7:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Wochenöffnungszeit von 47,50 Stunden



Kleinkind-Gruppe Verlängerte Öfnung
Kinderanzahl        KKG/H        KKG/H       KKG/H
in Familie*                Ö               Ö               Ö 15/16   
                                14/15        Empf.
1 Kind                        231 €        317 €              255 €
2 Kinder                    176 €        237 €              190 €
3 Kinder                    129 €        160 €              131 €
4 und mehr Kinder     58 €          65 €                 58 €
Öffnungszeiten von 7:30 Uhr bis 13:30 Uhr
Wochenöffnungszeit von 30 Stunden

Elternbeiträge Kinder über 3 Jahren:


Regelgruppe

Kinderanzahl        RG            RG                  RG   
in Familie*        14/15        Empf.             15/16
                   
1 Kind                     121 €        123 €              123 €
2 Kinder                   94 €           94 €                94 €
3 Kinder                   61 €           61 €                61 €
4 und mehr Kinder    20 €          19 €               20 €
Öffnungszeiten von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr, 13:30 - 16:30 Uhr,
Freitag Nachmittag geschlossen.
Wochenöffnungszeit von 37 Stunden (Empf. 32,5 Stunden)

Ganztagesgruppe

Kinderanzahl        GT             GT                 GT   
in Familie*        14/15        Empf.            15/16
                   
1 Kind                      234 €        317 €             255 €
2 Kinder                   182 €        237 €             190 €
3 Kinder                   128 €        160 €             131 €
4 und mehr Kinder     70 €         65 €                 70 €
Öffnungszeiten von 7:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Wochenöffnungszeit von 47,50 Stunden

Gruppe Verlängerte Öffnungszeiten

Kinderanzahl        VÖ            VÖ                    VÖ   
in Familie*        14/15        Empf.              15/16
                   
1 Kind                     128 €        154 €                 135 €
2 Kinder                   98 €        118 €                 102 €
3 Kinder                   64 €         76 €                    66 €
4 und mehr Kinder     21 €       24 €                    21 €
Öffnungszeiten von 7:30 Uhr bis 13:30 Uhr
Wochenöffnungszeit von 30 Stunden

Des Weiteren hat der Gemeinderat der Ferienplanung 2016 der Kindertagesstätten in Mahlberg und Orschweier zugestimmt.
Die Ferienplanung für beide Einrichtungen ist bzgl. der Anzahl der Ferientage identisch und umfasst:
 30     Tage     Ferien
  1     Tag     Betriebsausflug (Kita St. Anna am 25.07.2016, Kita St. Josef am 02.05.2016)
  2     Tage    Plantage (Kita St. Anna und St. Josef am 05.01.2016 und 05.09.2016)
  1     Tag    Fastnacht (Kita St. Anna und St. Josef Rosenmontag, 05.02.2016)
In den Sommerferien wird im Kindergarten St. Anna für 10 Tage (01. bis 12.08.2016) eine Betreuung durch einen Ferienkindergarten angeboten.

03. Behandlung von Bauangelegenheiten

Der Gemeinderat erteilte das gemeindliche Einvernehmen für folgendes Bauvorhaben:
• Umbau und Aufstockung eines bestehenden Wohnhauses, Bromergasse 16, Flst.Nr. 15,77972 Mahlberg

Dem Bauvorhaben wurde in der vorgelegten Form das gemeindliche Einvernehmen unter der Maßgabe erteilt, dass gemäß der Stellplatzsatzung der Stadt Mahlberg 2 Stellplätze je Wohneinheit, somit 8 Stellplätze, nachgewiesen werden.
Maximal ein Stellplatz kann gemäß den „Allgemeinen Bestimmungen über die Stellplatzablösung der Stadt Mahlberg“ abgelöst werden.
In diesem Zusammenhang wird die Baurechtsbehörde ersucht, die Stellplatzfrage und die Anzahl der Stellplätze im Kontext mit dem Betrieb der Gaststätte „s’Gwelbli“ abzuklären.
Die sanierungsrechtliche Genehmigung wird seitens der Stadt Mahlberg erteilt. Unbeschadet davon sind die gesetzlichen Vorgaben des Baurechts sowie des Nachbarrechts einzuhalten. Die Vorgaben der Stadtgestaltungssatzung sind einzuhalten. Klappläden sind gemäß den Vorgaben der Stadtgestaltungssatzung, sofern bautechnisch möglich, anzubringen.

Folgendes Bauvorhaben im Kenntnisgabeverfahren nach § 51 Landesbauordnung (LBO) wurde vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen:
• Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Venusweg 6, Flst.Nr. 4793, 77972 Mahlberg