01. 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Ettenheim für die Gemeinden Rust und Ringsheim
Hier: Stellungnahme zum Offenlageentwurf für einen regional bedeutsamen Schwerpunkt für Freizeit und Tourismus (Wasserpark Europapark)
Herr Fischer vom Planungsbüro Fischer, Freiburg erläuterte die Notwendigkeit zur Änderung des Flächennutzungsplanes um die Umsetzung des vom Europa Park geplanten Wasserparks zu ermöglichen.
Herr Kreft von Byren aus der Geschäftsführung des Europa Parks stellte das Projekt „Wasserpark“ detailliert vor und informierte den Gemeinderat über den Stand der Planung.
Der Gemeinderat beschloss, keine Einwendungen gegen die 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Ettenheim für die Gemeinden Rust und Ringsheim vorzubringen.
02. Betrieb der katholischen Kindertagesstätten
a) Festlegung bzw. Empfehlung zur Festsetzung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2015/2016
b) Zustimmung der Festlegung der Schließungstage bzw. des Ferienplans 2016
Der Gemeinderat hat seine Zustimmung zu der in der Kuratoriumssitzung am 25.06.2015 beschlossenen Empfehlung zur Festsetzung der Elternbeiträge 2015/2016 wie folgt erteilt:
Elternbeiträge Kinder unter 3 Jahren:
Kleinkind-Gruppe Halbtags
Kinderanzahl KKG/H KKG/H KKG/H
in Familie* T 14/15 T T 15/16
Empf.
1 Kind 197 € 264 € 213 €
2 Kinder 150 € 198 € 158 €
3 Kinder 110 € 133 € 112 €
4 und mehr Kinder 49 € 54 € 49 €
Öffnungszeiten von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Wochenöffnungszeit von 25 Stunden
Kleinkind-Gruppe Ganztags
Kinderanzahl KKG/H KKG/H KKG/H
in Familie* T 14/15 T T 15/16
Empf.
1 Kind 380 € 502 € 404 €
2 Kinder 320 € 375 € 330 €
3 Kinder 260 € 253 € 262 €
4 und mehr Kinder 160 € 103 € 160 €
Öffnungszeiten von 7:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Wochenöffnungszeit von 47,50 Stunden
Kleinkind-Gruppe Verlängerte Öfnung
Kinderanzahl KKG/H KKG/H KKG/H
in Familie* Ö Ö Ö 15/16
14/15 Empf.
1 Kind 231 € 317 € 255 €
2 Kinder 176 € 237 € 190 €
3 Kinder 129 € 160 € 131 €
4 und mehr Kinder 58 € 65 € 58 €
Öffnungszeiten von 7:30 Uhr bis 13:30 Uhr
Wochenöffnungszeit von 30 Stunden
Elternbeiträge Kinder über 3 Jahren:
Regelgruppe
Kinderanzahl RG RG RG
in Familie* 14/15 Empf. 15/16
1 Kind 121 € 123 € 123 €
2 Kinder 94 € 94 € 94 €
3 Kinder 61 € 61 € 61 €
4 und mehr Kinder 20 € 19 € 20 €
Öffnungszeiten von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr, 13:30 - 16:30 Uhr,
Freitag Nachmittag geschlossen.
Wochenöffnungszeit von 37 Stunden (Empf. 32,5 Stunden)
Ganztagesgruppe
Kinderanzahl GT GT GT
in Familie* 14/15 Empf. 15/16
1 Kind 234 € 317 € 255 €
2 Kinder 182 € 237 € 190 €
3 Kinder 128 € 160 € 131 €
4 und mehr Kinder 70 € 65 € 70 €
Öffnungszeiten von 7:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Wochenöffnungszeit von 47,50 Stunden
Gruppe Verlängerte Öffnungszeiten
Kinderanzahl VÖ VÖ VÖ
in Familie* 14/15 Empf. 15/16
1 Kind 128 € 154 € 135 €
2 Kinder 98 € 118 € 102 €
3 Kinder 64 € 76 € 66 €
4 und mehr Kinder 21 € 24 € 21 €
Öffnungszeiten von 7:30 Uhr bis 13:30 Uhr
Wochenöffnungszeit von 30 Stunden
Des Weiteren hat der Gemeinderat der Ferienplanung 2016 der Kindertagesstätten in Mahlberg und Orschweier zugestimmt.
Die Ferienplanung für beide Einrichtungen ist bzgl. der Anzahl der Ferientage identisch und umfasst:
30 Tage Ferien
1 Tag Betriebsausflug (Kita St. Anna am 25.07.2016, Kita St. Josef am 02.05.2016)
2 Tage Plantage (Kita St. Anna und St. Josef am 05.01.2016 und 05.09.2016)
1 Tag Fastnacht (Kita St. Anna und St. Josef Rosenmontag, 05.02.2016)
In den Sommerferien wird im Kindergarten St. Anna für 10 Tage (01. bis 12.08.2016) eine Betreuung durch einen Ferienkindergarten angeboten.
03. Behandlung von Bauangelegenheiten
Der Gemeinderat erteilte das gemeindliche Einvernehmen für folgendes Bauvorhaben:
• Umbau und Aufstockung eines bestehenden Wohnhauses, Bromergasse 16, Flst.Nr. 15,77972 Mahlberg
Dem Bauvorhaben wurde in der vorgelegten Form das gemeindliche Einvernehmen unter der Maßgabe erteilt, dass gemäß der Stellplatzsatzung der Stadt Mahlberg 2 Stellplätze je Wohneinheit, somit 8 Stellplätze, nachgewiesen werden.
Maximal ein Stellplatz kann gemäß den „Allgemeinen Bestimmungen über die Stellplatzablösung der Stadt Mahlberg“ abgelöst werden.
In diesem Zusammenhang wird die Baurechtsbehörde ersucht, die Stellplatzfrage und die Anzahl der Stellplätze im Kontext mit dem Betrieb der Gaststätte „s’Gwelbli“ abzuklären.
Die sanierungsrechtliche Genehmigung wird seitens der Stadt Mahlberg erteilt. Unbeschadet davon sind die gesetzlichen Vorgaben des Baurechts sowie des Nachbarrechts einzuhalten. Die Vorgaben der Stadtgestaltungssatzung sind einzuhalten. Klappläden sind gemäß den Vorgaben der Stadtgestaltungssatzung, sofern bautechnisch möglich, anzubringen.
Folgendes Bauvorhaben im Kenntnisgabeverfahren nach § 51 Landesbauordnung (LBO) wurde vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen:
• Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Venusweg 6, Flst.Nr. 4793, 77972 Mahlberg