Stadt Mahlberg

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Aus der Arbeit des Gemeinderats (Gemeinderatssitzung am 19.09.2016)

1. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung

Folgende in nichtöffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse wurden bekanntgegeben:

Aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 25.07.2016:
Der Gemeinderat beschloss den Verkauf der städtischen Teileigentumseinheit (ehem. Praxisräume im EG) im Gebäude „Karl-Kromer-Str. 17“ (ca. 150 m² Nutzfläche) zum Verkauf als Ganzes im Mitteilungsblatt und den Tageszeitungen auszuschreiben. Die Ausschreibung ist bereits erfolgt.

Aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 22.08.2016:
• Der Gemeinderat beschloss die Überlassung des ehemaligen Minigolfgeländes an den „Agility-Dogs Ortenau e.V.“, Mahlberg und billigte den Pachtvertrag.
1. Der Gemeinderat beschloss auf der Basis einer 450 €-Job-Stelle eine Hausmeister-Kraft für 2-4 Objekte in Mahlberg einzustellen. Die Ausschreibung der Stelle erfolgte bereits. Nachdem bisher leider keine Bewerbungen eingegangen sind, wird die Stelle nochmals ausgeschrieben.

2. Umnutzung und Umbau der ehem. Posträume im EG des Anwesens „Stauferstraße 1“
a) Vorstellung der Detail- und Ausführungsplanung
b) Bericht über die Auftragserteilung von Bauaufträgen
1. Trockenbauarbeiten
2. Fliesenarbeiten
3. Verglasungsarbeiten
4. Schreinerarbeiten
5. Heizungsarbeiten
6. Lüftungsarbeiten
7. Klimaarbeiten
8. Stark/Schwachstromarbeiten (Elektroarbeiten)
c) Bericht über die aktuelle Kostensituation

Das Architekturbüro Schlager und das Haustechnikbüro Werndl stellten in der Sitzung die Detail- und Ausführungsplanung des Umbaus der ehem. Posträume in der Stauferstr. 1 in eine Arztpraxis vor. In die Planung noch mitaufgenommen werden muss ein zweiter Rettungsweg.

Bisher haben bereits 3 Submissionstermine stattgefunden für o.g. Gewerke. Bei der aktuellen Kostensituation zeichnen sich momentan entstehende Mehrkosten in Höhe von ca. 52.000,00 € ab gegenüber der Kostenschätzung vom Mai/August 2016. Die Mehrkosten begründen sich insbesondere in der kurzen Ausschreibungsfrist die auch teilweise in die Handwerkerferien fiel. Aufgrund des Zeitdrucks war jedoch kein anderes Vorgehen möglich. Die Ausschreibung von 8 weiteren Gewerken steht noch aus.

Somit beläuft sich die aktuelle und fortgeschriebene Gesamtsumme der Baumaßnahme (nach derzeitigem Vergabestand) auf ca. 431.000,00 € Brutto. Die Kostenschätzung vom Mai endete mit einer Gesamtsumme von 378.427,95 € Brutto. Die entstehenden Mehrkosten können durch sich abzeichnende Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer gedeckt werden.

3. Einführung des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts (NKHR) bei der Stadt Mahlberg
a) Beschluss über den Umstellungszeitpunkt
b) Bereitstellung einer Personalstelle

Die Kommunen Baden-Württembergs sind verpflichtet bis zum 01.01.2020 von der kameralen auf die doppische Buchführung umzustellen. In der Sitzung fasste der Gemeinderat den formellen Beschluss für die Umstellung auf das sogenannte „Neue Kommunale Haushaltsrecht“ bei der Stadt Mahlberg mit der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2020.

Tagesordnungspunkt b) wurde bereits zu Beginn der Sitzung aufgrund noch zu klärender Sachverhalte vertagt.

4. Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gem. § 41 a Gemeindeordnung (GemO)

§ 41 a der Gemeindeordnung Baden-Württemberg regelt die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an der Kommunalpolitik von Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg. Zum 01.12.2015 traten weitreichende Änderungen der GemO in Kraft, die die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen an der Kommunalpolitik deutlich stärken.

Nach den Vorschriften des bisher geltenden § 41 a GemO, war die Beteiligung von Jugendlichen als „Kann-Vorschrift“ ausgestaltet. Mit der jetzt vorgenommenen Neufassung von § 41 a GemO wurde diese Beteiligung in eine verbindliche Regelung umgewandelt und zudem um die Beteiligung von Kindern erweitert. Die Gemeinden sind künftig verpflichtet, Kinder („soll“) und Jugendliche („muss“) bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise zu beteiligen. Mit § 41 a werden die Gemeinden zudem verpflichtet, geeignete Verfahren zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zu entwickeln.

Der Gemeinderat hat im Rahmen der Sitzung über ein geeignetes Beteiligungsformat diskutiert und beschlossen die Verwaltung zu beauftragen, mit den örtlichen Schulen und dem Jugendzentrumsleiter ein Gespräch zu führen und für 2017 die Mittel für eine Beteiligungsplattform über die Homepage einzustellen.

5. Behandlung von Bauangelegenheiten
a) Genehmigungsverfahren:
1. Zur Einvernehmenserteilung/Erteilung von Befreiungen
Der Gemeinderat erteilte das Einvernehmen für folgende Bauvorhaben:
• Antrag auf Erweiterung eines Wohnhauses auf dem Grundstück Flst. Nr. 2545/32, Seeweg 27, Mahlberg
• Abriss des bestehenden Wohnhauses bis OK Kellerdecke und Errichtung eines Zweifamilienwohnhauses mit neuem Treppenhaus auf bestehendem Keller auf dem Grundstück Flst. Nr. 1942, Buckstr. 30, Mahlberg
Gleichzeitig erteilte er die Befreiung für die Abweichung des vorgeschriebenen Grenzabstandes von 4 m um 1,50 m und die Abweichung hinsichtlich der Überschreitung der festgesetzten Traufhöhe von 6,50 um 1,12 m.

2. Zur Kenntnisnahme:
Der Gemeinderat nahm von folgendem Bauvorhaben im Genehmigungsverfahren Kenntnis:
Umnutzung einer Lagerhalle (Halle C) zur Montagehalle und Errichtung eines Sanitärcontainers, befristet auf 18 Monate auf den Grundstücken Flst. Nrn. 1716/2 u. 842/6 der Gemarkungen Mahlberg und Ettenheim

b) Kenntnisgabeverfahren nach § 51 LBO
Der Gemeinderat nahm folgendes Bauvorhaben im Rahmen des Kenntnisgabeverfahrens zur Kenntnis:
Neubau einer Garage zu einer bestehenden Doppelhaushälfte auf dem Grundstück Flst. Nr. 4870, Ritterweg 2, Mahlberg