Stadt Mahlberg

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Aus der Arbeit des Gemeinderats vom 29. September 2016

1. Herstellung von Hausanschlüssen und Grundstückszufahrten in der
a) Industriestraße
b) Carl-Benz-Straße
hier: Vergabe der Straßen- und Tiefbauarbeiten

Der Gemeinderat hat im Mai 2016 die Bildung und den Verkauf von 3 Grundstücken in der Industriestraße in Mahlberg beschlossen. Die Erschließung dieser Grundstücke (Grundstückszufahrten und Herstellung des Hausanschlusses im öffentlichen Straßenbereich) ist noch notwendig.
Bereits zu Beginn des Jahres wurde außerdem beschlossen, ein weiteres Grundstück in der Carl-Benz-Straße zu verkaufen, für welches noch eine Grundstückszufahrt hergestellt sowie ein Schmutzwasseranschluss verlegt werden muss.

Beide Maßnahmen wurden gemeinsam ausgeschrieben. Das günstigste Angebot wurde von der Fa. Rainer Lässle, Schwanau für einen Angebotspreis in Höhe von 141.580,44 € (Brutto) abgegeben. Der Gemeinderat beschloss in seiner Sitzung diesen Auftrag zu vergeben und die entstandenen überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von ca. 57.000,00 € durch sich abzeichnende Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer zu decken.

2. Sanierung der Betonstützmauer „Sonnhalde“/“Lindenstraße“

Der Gemeinderat hat im Dezember 2015 die Sanierungsplanung bzw. den Sanierungsumfang der Betonstützmauer „Sonnhalde“/“Lindenstraße“ gebilligt. Nunmehr erfolgte die Ausschreibung der Maßnahme. In der Sitzung des Gemeinderates konnte die Maßnahme an den günstigsten Anbieter, die Fa. Arthur Hörig GmbH aus Bischweier in Höhe von 61.024,99 € (Brutto) vergeben werden. Durch eine vom Gemeinderat bereits beschlossene Gehwegsanierung der „Lindenstraße“, welche im Rahmen der Sanierung der Betonstützmauer mit erfolgen soll, entstehen zusätzliche Mehrkosten von geschätzten 35.000,00 €. Die Ausschreibung hierzu wird noch separat erfolgen. Auch die überplanmäßigen Ausgaben können durch Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer gedeckt werden.

3. Erlass einer Feuerwehrentschädigungssatzung

Bisher basierte die Entschädigung der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Mahlberg auf Beschlüssen des Gemeinderates bzw. des Finanzausschusses. Die einzelnen Entschädigungssätze wurden nun in einer Satzung zusammengefasst und entsprechend der aktuellen Rechtslage und der derzeitigen Verhältnisse angepasst. Bereits im Vorfeld wurde die Satzung im Feuerwehrausschuss vorgestellt und beraten.

Der Gemeinderat beschloss diese Satzung mit den dementsprechenden Entschädigungssätzen in der Sitzung. Die öffentliche Bekanntmachung der Satzung mit Satzungstext finden Sie auch auf Seite 8 des Mitteilungsblattes 40. KW 2016.

4. Erlass einer Erschließungsbeitragssatzung

Die derzeitige Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Mahlberg stammt aus dem Jahr 2006. Nunmehr war eine Anpassung an die aktuelle Rechtslage notwendig, weshalb die Satzung überarbeitet und neu gefasst wurde.

Der Gemeinderat beschloss diese Satzung in der vorgelegten Form. Die öffentliche Bekanntmachung der Satzung mit Satzungstext finden Sie auch auf Seite 4 des Mitteilungsblattes 40. KW 2016.


5. Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Kernstadt“ Mahlberg
hier: Aufstockungsantrag für das Programmjahr 2017

Zuletzt wurde der Stadt Mahlberg auf den Aufstockungsantrag für das Programmjahr 2016 für die Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Kernstadt“ eine Finanzhilfe in Höhe von 100.000 € bewilligt. Für das Programmjahr 2017 (Bewilligungszeitraum 01.01.2010 – 31.12.2018) ist insbesondere aufgrund der positiven Entwicklung bzgl. der Nachfrage im Bereich der Privatmaßnahmen und ggf. weiterer städtischer Maßnahmen eine Aufstockung des Förderrahmens zu beantragen. Der Gemeinderat beschloss daher für das Programmjahr 2017 einen Aufstockungsantrag für die Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Kernstadt“ (DSP) zu stellen um weitere öffentliche als auch private Sanierungsvorhaben finanziell gefördert zu bekommen.


6. Anmeldung von Themen zur Verkehrsschau 2016

Für die nächste Verkehrsschau mit der Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Ortenaukreises und der Polizei wurden folgende Themen bzw. Gefahrenstellen gesammelt, die vorgebracht werden sollen:
1. Einrichtung einer Sperrfläche gegenüber dem Haus „Bromergasse 42“
2. Parkverbot/Sperrfläche gegenüber der Schule Mahlberg, Seeweg
3. Fußgängerüberweg Karl-Kromer-Straße/Einmündung Meiergartenstraße

Auch die derzeitige Schulwegeplanung wird ggf. im Rahmen der nächsten Verkehrsschau behandelt.

Außerdem beschloss der Gemeinderat einen Antrag auf Temporeduzierung zwischen Mahlberg und Orschweier auf 70 km/h und Versetzung des Ortsschildes und des OD-Steines in Orschweier weiter nördlich in Richtung Mahlberg. Die Temporeduzierung soll insbesondere, nach dem Urteil des VGH Freiburg zum Pfeifenlogo auf dem Kreisverkehr, nach dessen Entscheidung eine Verkehrsgefährdung durch die Stahlplatte besteht und Maßnahmen zur Verkehrssicherheit eingefordert werden könnten, beantragt werden. Die Versetzung des Ortsschildes und des OD-Steins sind notwendig, da die Einfahrt in das geplante Neubaugebiet „Orschweier-Nord“ über die Kreisstraße erfolgen soll. Mit einer Temporeduzierung auf 70 km/h kann auch die Lärmsituation des geplanten Neubaugebiets „Orschweier-Nord“ positiv beeinflusst werden.

Der Ortschaftsrat wird in seiner nächsten Ortschaftsratssitzung ebenfalls Themen für den Stadtteil Orschweier sammeln.

7. 3. Änderung des Bebauungsplans „Feldstraße“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 1 Abs. 3 BauGB

Ein in der Feldstraße angesiedelter Gewerbebetrieb hat für das Flst.Nr. 649/9 der Gemarkung Orschweier beantragt, den im Bebauungsplan festgesetzte südöstliche Schutzstreifen mit Pflanzgebot von 10 m Tiefe auf 5 m zu verringern. Dies ermöglicht dem Gewerbebetrieb eine größere bauliche Nutzfläche des Grundstücks. Die Kostentragung der Bebauungsplanänderung wurde über einen städtebaulichen Vertrag vereinbart.

Der Gemeinderat fasste in seiner Sitzung den Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Bebauungsplans „Feldstraße“.

Die Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses mit Geltungsbereich finden Sie auf Seite 10 dieses Mitteilungsblattes.

8. Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit
a) Durchschnittssätze für ehrenamtlich Tätige
b) Aufwandsentschädigung für die Stadt- und Ortschaftsräte
c) Aufwandsentschädigung für die Bürgermeister- und Ortsvorsteherstellvertreter
d) Satzungsbeschluss

Bereits Ende letzten Jahres wurde von Seiten des Gemeinderates die Änderung der Entschädigungssätze für die Bürgermeister- und Ortsvorsteherstellvertreter, Gemeinde- und Ortschaftsräte und weiterer ehrenamtlich Tätiger angestoßen. Aufgrund der Novellierung der Gemeindeordnung Baden-Württemberg und der darin vorgesehenen Kostenerstattungsregelung für die entgeltliche Betreuung von pflege- oder betreuungsbedürftigen Angehörigen während der Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit, wurde das Thema nunmehr wieder aufgegriffen, um die Entschädigungssatzung neu zu fassen bzw. die Entschädigungssätze neu festzulegen.

Der Gemeinderat beschloss die Neufassung der Satzung in der Sitzung. Die öffentliche Bekanntmachung der Satzung mit Satzungstext finden Sie auch auf Seite 9 dieses Mitteilungsblattes 40. KW 2016. Hieraus können Sie die neuen Entschädigungssätze entnehmen.