Stadt Mahlberg

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Aus der Arbeit des Gemeinderats (Gemeinderatssitzung vom 07.11.2016)

Aus der Arbeit des Gemeinderats
Gemeinderatssitzung vom 7. November 2016

1. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung


Folgende Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 29.09.2016 wurden bekannt gegeben:

1. Der Gemeinderat beschloss in den Stellenplänen 2017 – 2019 eine Stelle zur Einführung des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts zu schaffen und die Ausschreibung im Vorgriff auf den Haushalt 2017 vorzunehmen.
2. Der Gemeinderat beschloss den Abschluss einer Vereinbarung über Erneuerungsmaßnahmen im Rahmen der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme „Kernstadt“ (DSP) für das Objekt „Unterburgstraße 14“ in Mahlberg.

2. Anlegung eines Kreisverkehrsplatzes L 103/“Carl-Benz-Straße“ (Gemarkung Mahlberg) und „Nikola-Tesla-Straße“ (ZV-Gebiet DYN A 5 / Gemarkung Ettenheim) im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB
Hier: Aufstellung Bebauungsplan „Kreisverkehr L 103“
a) Aufstellungsbeschluss
b) Billigung des Entwurfs
c) Beschlussfassung über die Anhörung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit

1. Der Gemeinderat beschloss die Aufstellung des Bebauungsplans „Kreisverkehr L 103“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB. Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
2. Der Offenlageentwurf des Bebauungsplans mit Begründung, wie vom Planungsbüro Fischer erarbeitet, wurde gebilligt. Auf der Grundlage des Bebauungsplanentwurfs hat eine öffentliche Auslegung nach § 13a BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB zu erfolgen und es sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und von der Auslegung zu benachrichtigen.
3. Die Mitglieder der Stadt Mahlberg in der Zweckverbandsversammlung wurden angewiesen, dem Beschlussvorschlag der Zweckverbandsverwaltung Ziff. 1 – 3 zuzustimmen.

3. Aufstellung und Billigung des Feuerwehrbedarfsplans

Der Gemeinderat beschloss und billigte den Feuerwehrbedarfsplan.

4. Grundschule Mahlberg

hier: Angebot einer Ferienbetreuung im Jahr 2017

Der Gemeinderat beschloss:
1. Die Stadt Mahlberg bietet in den Sommerferien 2017 eine Ferienbetreuung für die Grundschüler der Grundschule Mahlberg an. Folgende Regelungen wurden getroffen:
1.1. Die Ferienbetreuung wird lediglich für die Sommerferien angeboten.
1.2. Die Betreuung durch städt. Personal wird präferiert.
1.3. Die Betreuung soll 3 Wochen in den Sommerferien erfolgen und sich an der Ferienbetreuungswochen der Kindertagesstätten orientieren.
1.4. Es soll eine Kostenermittlung durch die Verwaltung erfolgen.
1.5. Die Buchung soll wochenweise und die verbindliche Buchung 3 Monate vorher erfolgen.
1.6. Als Betreuungszeit wird 7.30 – 13.30 Uhr vorgeschlagen
1.7. Die Betreuung soll durch städt. Personal erfolgen.
2. Im Haushaltsplan 2017 sind dementsprechende Finanzmittel bereitzustellen (Personal- und Sachkosten und auf der Einnahmenseite die Kostenbeteiligung der Eltern) bzw. einzuplanen.

5. Erlass einer Satzung der Jagdgenossenschaft Mahlberg (Anpassung an das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz JWMG)

a) Zustimmung zum Entwurf der Satzung (Neufassung)
b) Durchführung einer Jagdgenossenschaftsversammlung

1. Der Gemeinderat stimmte dem Entwurf einer Neufassung der Jagdgenossenschaftssatzung (JGS) Mahlberg wie vorgelegt zu.
2. Der Gemeinderat beschloss eine Jagdgenossenschaftsversammlung durchzuführen und hierzu über das Mitteilungsblatt alle Jagdgenossen einzuladen.
3. Bürgermeister Dietmar Benz wurde zum Versammlungsleiter der Jagdgenossenschaftsversammlung bestimmt und Herr Achim Fiehn zum Schriftführer bestellt.
4. Die Verwaltung wurde beauftragt gem. § 11 der Jagdgenossenschaftssatzung ein Jagdkataster zu erstellen. Im Haushaltsplatz 2017 sind die dementsprechenden Haushaltsmittel von ca. 8.000 € bereitzustellen.

6. Angelegenheiten Zweckverband DYN A 5

a) Feststellung des Jahresabschlusses 2015
b) Bauantrag zur Kenntnisnahme: „Umnutzung einer Lagerhalle (Halle C) zur Montagehalle und Errichtung eines Sanitär-Containers (befristet auf 18 Monate)“, Rudolf-Hell-Straße 1
hier: Kenntnisnahme

1. Der Gemeinderat stimmte dem Jahresabschluss 2015 des Zweckverbands DYN A 5 zu und stellte diesen fest.
2. Das Bauvorhaben wurde zur Kenntnis genommen.
3. Die Vertreter der Stadt Mahlberg in der Verbandsversammlung wurden angewiesen, entsprechend dem Beschlussvorschlag des Gemeinderats als auch den identischen Beschlussvorschlägen der Zweckverbandsverwaltung abzustimmen.

7. Annahme einer Sachspende (Mikrofonanlage) vom Förderverein der Schulen Mahlberg


Der Gemeinderat nahm die Sachspende „Mikrofonanlage für den Außenbereich“ des Fördervereins der Schulen Mahlberg dankend an; die Mikrofonanlage hat einen Sachwert von 3.546,08 €.

8. Festsetzung der Brennholzpreise für die Einschlagsaison 2016/2017


Der Gemeinderat beschloss folgende Preise:
1. Bürgergabholz 2017
1a) Das Bürgergabholz wird auch im Rechnungsjahr 2017 für die Bürgergabholzberechtigten bereitgestellt obwohl im Stadtwald in den vergangenen Jahren teilweise ein Defizit erwirtschaftet wurde.
1b) Die Werbungskosten für das Bürgergabholz und die Brennholzpreise für die Einschlagsaison/Rechnungsjahr 2017 werden wie folgt festgesetzt:

Bürgergabholz                              2017
                                                     €
Bergwald Mahlberg/Orschweier    57,00 €/Ster
Auewald Mahlberg                       52,00 €/Ster

2.    Brennholzpreise
2a)    Brennholz
    Buche                                            67,00 €/Ster
    Eiche                                             67,00 €/Ster
    Hartlaubholz (u.a. Ahorn, Esche)    64,00 €/Ster
    2b)     Brennholz in langer Form
        Buche                                            54,00 €/Fm
        Eiche                                              54,00 €/Fm
        Hartlaubholz (u.a. Ahorn, Esche)    48,00 €/Fm

3.    Das Brennholz wird im Rahmen der verfügbaren Einschlagsmenge bereitgestellt.

9.    Behandlung von Bauangelegenheiten

a)    Genehmigungsverfahren
1.    Zur Einvernehmenserteilung
Der Gemeinderat erteilte das Einvernehmen für folgendes Bauvorhaben:
Errichtung eines 2-geschossigen Aufbaus von 2 Balkonen auf dem Grundstück Flst. Nr. 2545/64, Sportplatzstraße 13, Mahlberg.

Weitere Informationen sind auf der Homepage der Stadt Mahlberg abrufbar. Unter der Rubrik Rathaus und Service/Kommunalpolitik/Ratsinfosystem sind alle Sitzungsvorlagen und Beschlüsse hinterlegt.