Stadt Mahlberg

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Aus der Arbeit des Gemeinderats (Gemeinderatssitzung vom 05.12.2016)

1. Behandlung von Bauangelegenheiten
a) Genehmigungsverfahren


1. zur Einvernehmenserteilung

1.1. Neubau Einfamilienwohnhaus mit Garage, Flst. Nr. 1640, Waldstr. 31, Mahlberg-Orschweier

Der Gemeinderat beschloss, dem Bauvorhaben in der vorgelegten Form das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen unter Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Oberfeld II (Erweiterung Oberfeld)“ hinsichtlich der Unterschreitung des Baufensters im östlichen Bereich um ca. 1,50 m durch den Balkon mit den Maßen 1,70 m x 4,50 m und der Befreiung von der Überschreitung des Baufensters durch den Dachüberstand im östlichen Bereich um 0,3 m und des südlichen Baufensters um 0,6 m.

1.2. Neubau Büro- und Wohngebäude mit Lager und Lagerfläche auf dem Grundstück Flst. Nr. 2549/4, Industriestraße, Mahlberg


1. Der Gemeinderat erteilte das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau eines Büro- und Wohngebäudes mit Lager- und Lagerfläche auf dem Grundstück Flst. Nr. 2549/4, Industriestraße in Mahlberg, unter Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Speckenfeld“ hinsichtlich der Dachform, welche als „Pultdach“ ausgeführt werden soll.
     
2. Sollten durch das Bauvorhaben Veränderungen an den Erschließungsanlagen notwendig werden, sind diese vom Bauherrn zu tragen.
     
3. Die Stellplatzzahl von 2 Stellplätzen pro Wohneinheit muss nachgewiesen werden. Im Übrigen sind die nach der Stellplatzverordnung (insbesondere für den gewerblichen Bereich) und nach der städtischen Stellplatzsatzung geforderten Stellplätze nachzuweisen und herzustellen.

1.3. Umbau und Erweiterung des Wohnhauses und Neubau eines Carports mit Fahrradabstellraum auf dem Grundstück Flst. Nr. 98, Stauferstraße 21, Mahlberg

Der Gemeinderat erteilte das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Antrag auf Baugenehmigung für den Umbau und die Erweiterung des Wohnhauses und Neubau eines Carports mit Fahrradabstellraum auf dem Grundstück Flst. Nr. 98, Stauferstraße 21 in Mahlberg, unter Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Obergarten“ hinsichtlich der Überschreitung des südlichen Baufensters aufgrund des Carports um ca. 1,50 m und Befreiung von der Dachform hinsichtlich des Anbaus, der als Flachdach ausgeführt werden soll.

2. zur Kenntnisnahme
2.1. Neubau einer 2. Ebene im Büroteil der Produktionshalle sowie geänderte Ausführung der Erdgeschossräume auf dem Grundstück Flst. Nr. 842/19, Rudolf-Hell-Str. 4 a, Mahlberg-Orschweier
     Der Gemeinderat nahm vom Bauvorhaben Kenntnis.

2.2. Umbau eines bestehenden Shopgebäudes, Umbau eines bestehenden Lkw-Tankfeldes, Einlagerung von Tankbehältern, Umbau der Tanktechnik, Aufstellen und Anbringen von Werbeanlagen, Alte Landstr. 29, Flst. Nrn. 815/11, 815/14, 1719, 1756/1 in Mahlberg-Orschweier bzw. Gemarkung Ettenheim

Der Gemeinderat nahm vom Bauvorhaben Kenntnis und beschloss gleichzeitig, dass darauf hingewiesen werden soll, dass im Rahmen der Anlegung eines Kreisverkehrsplatzes an der L 103/“Nikola-Tesla-Straße“/“Carl-Benz-Straße“ die Inanspruchnahme von Teilflächen ggf. notwendig wird.

b) Kenntnisgabeverfahren nach § 51 LBO
c) Bauvoranfragen

4. Haushaltsplan 2017
a) Verwaltungshaushalt
b) Vermögenshaushalt

1. Die Planzahlen des 2. Entwurfs des Haushalts 2017 wurden zur Kenntnis genommen.

2. Im Rahmen der Beratung des Haushalts 2017 erfolgten folgende Beschlüsse bzgl. der Einzelplanansätze für den Vermögenshaushalt 2017:

• Der Gemeinderat beschloss für die Neugestaltung der Außenanlage des Kindergartens St. Josef Orschweier eine Planungsrate von 10.000 € zu veranschlagen und damit den Haushaltsplanansatz von 60.000 € um 50.000 € zu verringern.
• Der Gemeinderat beschloss für die Anlegung der Retentionsfläche „Pfarrfeldele“ den Planansatz um 100.000 € auf 50.000 € zu senken.

Weitere Informationen erhalten Sie unter der Rubrik Rathaus und Service/Kommunalpolitik/Ratsinfosystem), dort sind alle Sitzungsvorlagen und Beschlüsse hinterlegt.