Stadt Mahlberg

Seitenbereiche

Seiteninhalt

Aus der Arbeit des Gemeinderats (Gemeinderatssitzung vom 15.12.2016)

1. Betriebsplan Gemeindewald für das Forstwirtschaftsjahr 2017

Der von Herrn Bernhard Ihle, Leiter des Forstbezirks Lahr beim Landratsamt Ortenaukreis und Herrn Revierleiter Wilting ausgearbeitete Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr (FWJ) 2017 - mit dem ausgewiesenen Defizit in Höhe von – 21.610 € wurde gebilligt.

2. Angelegenheiten Zweckverband DYN A 5
a) Wirtschaftsplan 2017
b) Neuordnung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand – neuer § 3 b Umsatzsteuergesetz (UStG)
   hier: Optionserklärung gegenüber dem zuständigen Finanzamt
c) Bauantrag im Genehmigungsverfahren zur Kenntnisnahme
   - Einbau einer 2. Ebene im Büroteil der Produktionshalle sowie geänderte Ausführung der Erdgeschossräume Flst. Nr. 842/19, Rudolf-Hell-Straße 4a

1. Der Gemeinderat stimmte den Beschlussvorschlägen der Zweckverbandsverwaltung zu a), b) und c) zu.
2. Die Mitglieder der Stadt Mahlberg in der Verbandsversammlung wurden vom Gemeinderat angewiesen, die Zustimmung zu den o.g. Punkten in der Verbandsversammlung zu erteilen.

3. Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Mahlberg   
a) Abschluss eines neuen Vertrages über den Druck, die Herstellung und die Verteilung des Amtlichen Mitteilungsblatts
b) Beschlussfassung über das Veröffentlichungsrecht der Fraktionen und Festlegung in einem Redaktionsstatut

a) 1. Der neue Vertrag über den Druck, die Herstellung und die Verteilung des Amtlichen Mitteilungsblatts mit dem Reiff Verlag wurde beschlossen.

   2. Der Gemeinderat beschloss, dass das Amtliche Mitteilungsblatt auch weiterhin kostenlos an alle Haushalte in Mahlberg und dem Stadtteil Orschweier verteilt werden soll und kein Bezugsentgelt erhoben wird.

b) Der Gemeinderat beschloss die Beschlussfassung hierüber zu vertagen.

4. 6. Änderung des Bebauungsplans „Lachenfeld ober und unter dem Kirchweg“ der Gemarkung Mahlberg im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB
a) Behandlung der eingegangenen Bedenken und Anregungen
b) Satzungsbeschluss

Der Gemeinderat beschloss:

1. Entsprechend den Stellungnahmen der Verwaltung nahm der Gemeinderat zu den Hinweisen und Anregungen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Stellung.

2. Der Satzungsentwurf der 6. Änderung des Bebauungsplans „Lachenfeld ober und unter dem Kirchweg“ wurde als Satzung beschlossen. Der Satzungsbeschluss ist öffentlich bekannt zu machen.

5. 2. Änderung bzw. Erweiterung des Bebauungsplans „Speckenfeld“ der Gemarkung Mahlberg
a) Billigung des Entwurfs
b) Beschluss über die Offenlage und die Anhörung der Träger öffentlicher Belange

Der Gemeinderat beschloss:

1. Der Entwurf der 2. Änderung und 1. Erweiterung des Bebauungsplans „Speckenfeld“ wurde in der vorgelegten Fassung gebilligt.

2. Für den Entwurf zum Bebauungsplan „Speckenfeld, 2. Änderung und 1. Erweiterung“ mit Begründung, wurde die Durchführung der Offenlage und Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 und der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen (Offenlagebeschluss).

3. Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist gem. § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

6. 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Ettenheim
    hier: Anmeldung zukünftiger Flächen für die Siedlungsentwicklung

Der Gemeinderat beschloss, dass die Stadt Mahlberg zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft, die Ausweisung eines Wohngebiets bzw. einer wohnbaulichen Siedlungsentwicklung östlich der B 3 nicht beantragt. Somit stehen in der Stadt Mahlberg mittelfristig keine wohnbaulichen Siedlungsentwicklungsflächen zur Verfügung.

7. Organisation und Durchführung des Winterdienstes
   hier: Billigung des Organisationshandbuchs (Winterdienstplan)

Der Gemeinderat beschloss das Organisationshandbuch für den Winterdienst; die Zustimmung des Personalrats ist hierfür noch einzuholen.

8. Neufassung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und Anwendung für den Ortschaftsrat

Der Gemeinderat beschloss die Geschäftsordnung für den Gemeinderat und legte für das zukünftige Verfahren der Anerkennung der Niederschrift (§ 24) in der Form fest, dass die Niederschrift über öffentliche Sitzungen durch Zuleitung je einer Mehrfertigung an alle Mitglieder spätestens innerhalb eines Monats zur Kenntnis des Gemeinderats gebracht wird und die Niederschrift über die nichtöffentlichen Sitzungen in der Regel in der nächsten Sitzung, spätestens innerhalb eines Monats, durch Auflegen zur Kenntnis des Gemeinderats zu bringen ist.

Gleichzeitig beschloss er weiterhin nur eine Fragestunde für Bürger zu Beginn der Sitzung einzurichten.

9. Behandlung von Bauangelegenheiten
   a) Genehmigungsverfahren
      1. zur Einvernehmenserteilung

1.1. Errichten zweier Doppelhaushälften mit 2 Wohneinheiten auf dem Grundstück Flst. Nr. 4758 und 4758/1, Siriusweg, Mahlberg

Der Gemeinderat beschloss dem Bauvorhaben in der vorgelegten Form das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen unter Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Lachenfeld ober und unter dem Kirchweg“ hinsichtlich folgender Festsetzungen:

• das westliche Baufenster wird durch den Dachüberstand mit ca. 1 m überschritten und das südlichen Baufensters südwestlich ebenfalls auf einer Länge von ca. 13 m um bis zu 1,50 m
• Überschreitung des südlichen Baufensters bis zu einer max. Tiefe von 2 m auf einer Länge von 14 m durch die Balkone
• Die durch Bebauungsplan vorgeschriebene maximale Gebäudetiefe bzw. –breite von 13 m wird durch 1 m überschritten. Das Gebäude hat eine Gebäudelänge und –breite von 14 m
• Die max. Zufahrtsbreite von 6 m wird überschritten durch die durchgängige Zufahrt von 20 m aufgrund der Anordnung der östlichen Stellplätze

1.2. Neubau eines Carports mit Geräte-Abstellraum a.d. Grundstück Flst. Nr. 580/3, Wassergartenstr. 41, Mahlberg
   
Der Gemeinderat beschließt, der beantragten Nutzungsart als Carport mit Geräte-Abstellraum das grundsätzliche gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen, aber die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Darsbach“ hinsichtlich der Überschreitung der maximalen Höhe für Einfahrten und der Regelungen zum Bau von Dachaufbauten bei Wohnhäusern, Garagen, überdachten Stellplätzen und Zufahrten (Dachgestaltungssatzung) hinsichtlich der Unterschreitung der Mindestdachneigung von 25 ° nicht zu erteilen.

Außerdem wird beschlossen, die Überprüfung der zulässigen Grenzbebauung zu überprüfen.

2. zur Kenntnisnahme
   b) Kenntnisgabeverfahren nach § 51 LBO
   c) Bauvoranfragen