Stadt Mahlberg

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Aus der Arbeit des Gemeinderats (Gemeinderatssitzung vom 19.12.2016)

1. Ausbau bzw. Sanierung des „Seewegs“
   Hier: Auftragserteilung bzw. Vergabe der Straßen- und Tiefbauarbeiten

Der Gemeinderat beschloss der Firma Vogel-Bau GmbH, in 77933 Lahr, auf der Grundlage des Angebots vom 28.11.2016 und des vom Ingenieurbüro Zink eingereichten Vergabevermerks über die Wertung der Angebote und des Vergabevorschlags, den Auftrag zur Durchführung der Straßen- und Tiefbauarbeiten sowie der Wasserleitungsbauarbeiten des Seeweges zwischen der „Eisenbahn“- und „Sportplatzstraße“, mit der Brutto-Auftragssumme von 177.006,20 € zu erteilen.

2. Neuordnung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand – neuer § 2 b Umsatzsteuergesetz (UStG)
hier: Optionserklärung gegenüber dem zuständigen Finanzamt

a. Der Gemeinderat nahm die gesetzliche Neuregelung zur Umsatzbesteuerung nach § 2 b UStG für juristische Personen des öffentlichen Rechts zur Kenntnis.

b. Der Gemeinderat stimmte der Beibehaltung und der weiteren Anwendung der alten Rechtsgrundlage gem. §2 Abs. 3 UStG bis zum 31. Dezember 2020 zu.

c. Der Gemeinderat stimmte der o.g. Optionserklärung zum § 2 Abs. 3 UStG in der Fassung vom 31.12.2015 zu.

d. Der Bürgermeister wurde beauftragt, diese Erklärung bis spätestens 31.12.2016 gegenüber dem Finanzamt Lahr in Schriftform abzugeben.

e. Selbiges gilt auch für die Jagdgenossenschaft für die ebenfalls die Optionserklärung abzugeben ist.

3. Kalkulation der Abwassergebühren 2017
hier: Bevorratungsbeschluss

Der Gemeinderat beschloss:

a. Für das Jahr 2017 werden die Abwassergebühren (Schmutz- und Niederschlagswassergebühr) neu kalkuliert und festgelegt. Bei der Schmutzwassergebühr ist mit einer Erhöhung auf bis zu 1,20 €/m³ und bei der Niederschlagswassergebühr ist mit einer Erhöhung auf bis zu 0,40 €/m² zu rechnen.

b. Es wird ein „Bevorratungsbeschluss“ gefasst, so dass eine rückwirkende Gebührenfestlegung und ggf. –erhöhung zum 01.01.2017 möglich ist.

c. Der „Bevorratungsbeschluss“ ist öffentlich bekannt zu machen, damit die Gebührenschuldner der Abwassergebühr hiervon Kenntnis erlangen.

4. Entwicklung des Neubaugebiets „Industriestraße-Nord“ (Gewerbegebiet)
   hier: Erlass einer Vorkaufsrechtssatzung

a. Der Gemeinderat beschloss die „Vorkaufssatzung nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB über ein besonderes Vorkaufsrecht an den unbebauten und bebauten Grundstücken (Industriestraße-Nord)“ Flst. Nrn. 2846; 2847/2; 2847/3; 2847/4; 2847/5 und 2849 im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans „Industriestraße-Nord“.

b. Die Verwaltung wurde beauftragt, die ortsübliche Bekanntmachung der Vorkaufssatzung zu veranlassen.


5. Erlass einer Satzung der Jagdgenossenschaft Mahlberg (Anpassung an das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz JWMG)
hier: Billigung der von den Jagdgenossen beschlossenen Satzung

a. Der Gemeinderat stimmte der Jagdgenossenschaftssatzung in der vorgelegten und von den Jagdgenossen beschlossenen Form/Inhalt zu.

b. Der Gemeinderat beschloss, die in der Jagdgenossenschaftssatzung ihm übertragenen Rechte und Pflichten zu übernehmen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter der Rubrik Rathaus und Service/Kommunalpolitik/Ratsinformationssystem, dort sind alle Sitzungsvorlagen und Beschlüsse hinterlegt.