Stadt Mahlberg

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Aus der Arbeit des Gemeinderats (Gemeinderatssitzung vom 29.10.2020)

1. Bekanntgaben von Beschlüssen auf nichtöffentlicher Sitzung

Bürgermeister Benz gab folgende Beschlüsse aus nichtöffentlichen Sitzungen bekannt:

Aus der Sitzung vom 14.09.2020

Anlegung eines Grabfeldes für Urnenbaumbestattungen auf dem Friedhof

Beschluss:

Der Gemeinderat beschloss:

1. Der Anlegung von Urnenbaumgrabstätten auf dem Friedhof in Mahlberg wird grundsätzlich zugestimmt.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Kosten für die Anlegung des Grabfeldes und für die Urnenbaumgrabstätten zu ermitteln und den Gemeinderat entsprechend zu informieren.


Aus der Sitzung vom 12.10.2020


Terminierung einer Klausurtagung zur Vorbereitung des Haushaltsplans 2021

Beschluss:

Der Gemeinderat beschloss, dass die Klausurtagung zum Haushaltsplan 2021 als eintägige Veranstaltung am Freitag, den 27.11.2020 in der Stadthalle stattfindet.

2. Behindertengerechter Umbau der Bushaltestellen in Mahlberg und Orschweier
hier: Vorstellung und Billigung der Planung

Der Gemeinderat beschloss:

1. Der Gemeinderat billigt die Planung zum barrierefreien bzw. behindertengerechten Umbau der Bushaltestellen in der „Eisenbahnstraße“ (Ost- und Westseite), der „Kirchstraße“ (Ost- und Westseite) in der kostengünstigeren Variante mit den kürzeren Buskaps sowie im Bereich der „Bahnhofstraße“ bzw. am Bahnhofs-Vorplatz in Orschweier

2.    Mit dem Landratsamt als Straßenbaulastträger der K5345 sind die Umbauplanungen abzustimmen.

3.    Mit der DB ist die Planung zur Umgestaltung der Bushaltestelle östlich des Bahnhofsgebäudes abzustimmen.

4.    Der Zuschussantrag ist umgehend einzureichen.

5.    Im Haushaltsplanentwurf 2021 sind die dementsprechenden Finanzmittel als auch die Zuschussmittel einzustellen bzw. zu berücksichtigen.

6.    Mit dem Regierungspräsidium ist ein Gespräch hinsichtlich des Umbaus der beiden Bushaltestellen auf der Ost- und Westseite der B3 zu führen. Es ist darauf zu drängen, dass auch das Land bzw. das Regierungspräsidium entsprechend den gesetzlichen Fristen die Bushaltestellen behindertengerecht bzw. barrierefrei umbaut.


3. Verkehrssicherheitsprüfung und Kontrolle von Bäumen im Stadtgebiet Mahlberg/Orschweier – Baumkontrolle 2020

Der Gemeinderat beschloss:

1.    Der Gemeinderat nahm den Bericht des Baumsachverständigen Dr. Herdt zur Kenntnis.

2.    Der Bauhof hat die vorgeschlagenen und empfohlenen Maßnahmen durchzuführen bzw. umzusetzen, sofern dies aufgrund der Dringlichkeit und der Verkehrssicherheit noch nicht geschehen ist; die vorgeschlagenen Nach.- bzw. Ersatzbepflanzung sind vorzunehmen.

3. Sollten die vom Baumsachverständigen vorgeschlagenen Pflegemaßnahmen nicht durch den städtischen Bauhof vorgenommen werden können, sind Fremdfirmen hiermit zu beauftragen.

4. Im Haushaltsjahr 2021 sind die benötigten Finanzmittel bereitzustellen.


4. Umbau ehem. Rechtsanwaltskanzlei zu einer Wohnung im städt. Objekt „Stauferstraße 1“
hier: Bericht über das Ausschreibungsergebnis und die Vergabe der Gewerke

Der Bericht über die Ausschreibungsergebnisse und die Vergabe der einzelnen Gewerke an die nachfolgenden angeführten Firmen wird zustimmend zur Kenntnis genommen:

a)    Trocken- und Rückbauarbeiten    Fa. Moo Trockenbau, Herbolzheim    12.773,46 €
b)    Fliesenarbeiten            Fa. Fliesen Hubert, Schwanau    4.867,37 €
c)    Schreinerarbeiten – Türen,    Fa. Schreinerei Kölble, Mahlberg    7.802,95 €
d)    Malerarbeiten            Fa. Oberle eG, Schwanau        10.317,30 €
e)    Bodenbelagsarbeiten        Fa. Jochen Baum, Mahlberg        7.632,66 €
f)    Gardinen/Verdunkelung        Fa. Jochen Baum, Mahlberg        2.729,87 €
g)    Elektroninstall. U. Beleuchtung    Fa. Elektro Felix Motz            11.698,38 €
h)    Sanitär            Fa. Mehner GmbH, Lahr            14.735,77 €
i)    Heizungsarbeiten        Fa. Welte GmbH, Herbolzheim        11.944,18 €

Auftragssumme gesamt:                            84.501,94 €


5. Sanierung des „Nelkenwegs“
hier: Bericht über das Ausschreibungsergebnis und die Vergabe der Straßenbauarbeiten

Der Bericht über das Ausschreibungsergebnis und die Vergabe der Straßenbauarbeiten an die Firma Lässle Straßen- und Pflasterbau in 77963 Schwanau zum Angebotspreis in Höhe von 15.552,03 € wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

6. Annahme einer Sachspende des Fördervereins Grundschule Mahlberg für die Anschaffung von Pausenspielen

Der Gemeinderat nahm die Sachspende des Fördervereins der Grundschule Mahlberg in Höhe von 1.250,00 € entsprechend dem Schreiben von Frau Veronika Fäßler, Sekretariat der Grundschule Mahlberg, vom 20.10.2020, dankend an.

7.    Behandlung von Bauangelegenheiten
a)    Genehmigungsverfahren
1.    zur Einvernehmenserteilung/Erteilung von Ausnahmen und Befreiungen
•    Wohnhausneubau mit Garage auf dem Grundstück Flst.Nr. 1347/3, Finkenweg 10, Mahlberg-Orschweier
Der Gemeinderat erteilte das Einvernehmen zum vorgelegten Bauvorhaben nach § 36 BauGB unter Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Ortskernerweiterung – zwischen Garten- und Siedlungsstraße“ wie folgt:
1.    Befreiung von der Vorgabe nur einer möglichen Zufahrt mit der Zufahrtsbreite von 4m um einen zusätzlichen Stellplatz und eine zusätzliche Zufahrt hierauf entsprechend der Planung, sofern der Bereich zwischen Stellplatz und Garagenzufahrt begrünt wird,
2.    Befreiung der Überschreitung der maximal zulässigen Garagenhöhe von 2,50 m um 0,40 m auf 2,90 m,
3.    Befreiung der Überschreitung des westlichen Baufensters mit der Terrasse auf nur 5m Länge mit einer Tiefe von 0,18 m und
4.    Befreiung aufgrund der Überschreitung der Kniestockhöhe von maximal 0,5m um 0,5m auf 1 m.
Eine Befreiung von der Dachgestaltungssatzung aufgrund der Nichteinhaltung der Mindestdachneigung für die Gaube wurde nicht beschlossen.

2.    zur Kenntnisnahme
b)    Kenntnisgabeverfahren nach § 51 LBO
•    Neubau einer Doppelgarage mit Fahrradraum und Geräte sowie Müllplatz auf dem Grundstück Flst.Nr. 2075, Wiesenstraße 15, Mahlberg-Orschweier
Der Gemeinderat nahm vom Bauvorhaben Kenntnis.
c)    Bauvoranfragen
•    Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses – Klärung der geplanten Überschreitung der zulässigen Wandhöhe von 4,50 m auf 5,30 m auf dem Grundstück Flst.Nr. 4731, Dahlienweg 2, Mahlberg
Der Gemeinderat nahm vom Bauvorhaben Kenntnis.

Weitere Informationen erhalten Sie unter Rubrik Rathaus und Service/Kommunalpolitik/Ratsinfoystem, dort sind alle Sitzungsvorlagen und Beschlüsse hinterlegt.