Stadt Mahlberg

Seitenbereiche

Seiteninhalt

Aus der Arbeit des Gemeinderats vom 29.01.2015

1. Haushaltsplan 2015

Der Gemeinderat hat den Haushaltsplan 2015 als Satzung beschlossen.

Der Gesamthaushalt hat ein Volumen von 13.876.400 €, davon entfallen auf dem Verwaltungshaushalt 11.391.800 € und auf den Vermögenshaushalt 2.484.600 €.
Wie schon in den vergangenen Jahren beinhaltet der Haushalt keine Darlehensneuaufnahme und keine Verpflichtungsermächtigungen.
Die Hebesätze der Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

• Grundsteuer A (land- und fortwirtschaftliche Betriebe):    340 v.H.
• Grundsteuer B (Grundstücke):                                                   320 v.H.
• Gewerbesteuer:                                                                              350 v.H.

Die Hebesätze wurden im Vergleich zu 2014, mit Ausnahme der Vergnügungssteuer, nicht erhöht.

Auch in diesem Jahr sind wieder große Investitionen geplant. So soll die Sanierung der Turn- und Mehrzweckhalle Orschweier in Angriff genommen werden; 750.000 € sind dafür im Haushaltsjahr 2015 vorgesehen. Die Maßnahme selbst wird in 3 Bauabschnitte gegliedert und die Gesamtkosten von ca. 3,2 Mio. € werden auf 3 Haushaltsjahre verteilt. Voraussetzung, damit in diesem Jahr mit der Sanierungsmaßnahme begonnen werden kann, ist die Bewilligung eines Zuschusses aus dem ELR-Programm des Landes und aus dem Programm des Ausgleichsstocks.

Der Schulhof der Grund- und Werkrealschule Mahlberg wird saniert und neu gestaltet. Dafür sind 106.000 € bereitgestellt. Der Anbau der Kindertagesstätte St. Anna in Mahlberg ist zwar bereits realisiert, der Investitionszuschuss zum II. Bauabschnitt belastet den Haushalt aber noch mit 402.000 €. Zudem wird in diesem Jahr die Außenanlage bzw. der Außenspielbereich der Kindertagesstätte neu angelegt bzw. vervollständigt. Der Anteil der Stadt an dieser Maßnahme liegt bei 67.200 €. Neben diesen „großen Brocken“ sollen auch wieder viele kleinere Maßnahmen umgesetzt werden, wie zum Beispiel die Pflasterung weiterer Wege auf dem Friedhof oder die Erweiterung der Straßenbeleuchtung auf der Westseite der Feldstraßenbrücke in einem Teilbereich.

2. Wirtschaftsplan Wasserwerk 2015

Der Gemeinderat hat den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserwerk 2015 als Satzung beschlossen.
Der Wirtschaftsplan des Wasserwerks hat ein Volumen von 883.200 €, davon entfallen auf dem Erfolgsplan 378.600 € und auf den Vermögensplan 504.600 €.
Der Wirtschaftsplan beinhaltet keine Darlehensneuaufnahme und keine Verpflichtungsermächtigungen.

3. Angelegenheiten Zweckverband DYN A 5

Der Gemeinderat hat dem Wirtschaftsplan für den Zweckverband DYN A 5 zugestimmt.
Der Wirtschaftsplan hat ein Volumen von 745.550 €, davon entfallen auf den Erfolgsplan 145.550 € und auf dem Vermögensplan 600.000 €.
Darlehensaufnahmen sind nicht erforderlich; die Verbandsumlage (Verwaltungs- und Betriebskostenumlage) wird auf 123.600 € festgesetzt, wovon die Stadt Mahlberg einen Anteil von 51.850,20 € trägt.

Der vom Zweckverband vorgelegte Entwurf der Änderung der Zweckverbandssatzung wurde zur Kenntnis genommen, ebenso die Vertragsentwürfe als Folge der Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt. Es handelt sich dabei um öffentlich-rechtliche Vereinbarungen zu den Themen Wasser/Abwasser, Ausgleichsmaßnahmen, Nachträge der städtebaulichen Verträge mit der LBBW Kommunalentwicklung GmbH und über den Verwaltungskostenbeitrag sowie die Kassengeschäfte.
Der Zweckverband beabsichtigt, ein Wegeleit- und Beschilderungssystem am Gebietseingang zum DYN A 5 anzubringen. Der Gemeinderat hat diesem Vorhaben zugestimmt.

4. Stellungnahme zum Antrag der Green City Energy AG, München auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und Inbetriebnahme eines Windparks auf den Gemarkungen Ettenheim, Seelbach, Schuttertal

Der Gemeinderat hat keine Bedenken oder Anregungen gegen den Antrag der Fa. Green City AG, München auf Errichtung und Inbetriebnahme eines Windparks mit 7 Windenergieanlagen auf den Gemarkungen Ettenheim, Seelbach und Schuttertal. Die nächststehenden Anlagen des Windparks sind ca. 3 km von den Gemarkungen Mahlberg und Orschweier (Gemeindewald) entfernt, sodass keine Betroffenheit durch Lärm zu befürchten ist. Allerdings wird das Landschaftsbild durch die geplanten 7 Anlagen beeinträchtigt. Die Anlagen mit ca. 200 m Gesamthöhe sind auch von Mahlberg und Orschweier aus sichtbar.

5. Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ der Vereinbarten Verwaltungs-gemeinschaft Seelbach-Schuttertal
hier: Stellungnahme im Rahmen der erneuten Offenlage gem. § 4 a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und Benachrichtigung der Träger öffentlicher Belange

Der Gemeinderat hat keine Bedenken oder Anregungen gegen den Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ durch die Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Seelbach-Schuttertal, da die Belange der Stadt Mahlberg nicht beeinträchtigt sind.

6. Gesamtfortschreibung des Regionalplans Südlicher Oberrhein, Kapitel 4.2.1 Windenergie
hier: Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 12 Landesplanungsgesetzes i.V.m. § 10 Raumordnungsgesetz

Der Gemeinderat hat keine planungsrechtlichen Bedenken gegen die Gesamtfortschreibung des Regionalplans Südlicher Oberrhein, Kapitel 4.2.1 Windenergie.
Im Gemeindewald (Mahlberg und Orschweier) sind im Regionalplan keine Vorranggebiete für regionalbedeutsame Windkraftanlagen (mindestens 3 Anlagen) vorgesehen.
Unabhängig davon hat aber die Verwaltungsgemeinschaft Ettenheim, zu der die Stadt Mahlberg gehört, die Aufstellung eines Flächennutzungsplans zum Thema Windkraft beschlossen, in dem auf Mahlberger Gemarkung ein Standort für eine Windkraftanlage ausgewiesen ist.

7. 5. Änderung des Bebauungsplans „Neugländ“ im Ortsteil Kappel der Gemeinde Kappel-Grafenhausen
hier: Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat hat keine Bedenken und Anregungen gegen die 5. Änderung des Bebauungsplans „Neugländ“ der Gemeinde Kappel-Grafenhausen. Es handelt sich um ein Vorhaben der Innen- bzw. Nachverdichtung.

8. Behandlung von Bauangelegenheiten

Der Gemeinderat erteilte das gemeindliche Einvernehmen für folgendes Bauvorhaben:
a) Neubau einer Gewerbehalle mit Büro- und Sozialräumen, Rudolf-Hell-Str. , Flst. Nr. 842/26, 77972 Mahlberg
b) Erweiterung Wohngebäude, Anbau an bestehendes Wohngebäude, Keltenstr. 26, Flst. Nr. 4922, 77972 Mahlberg