Stadt Mahlberg

Seitenbereiche

Seiteninhalt

Aus der Arbeit des Gemeinderats

Aus der Arbeit des Gemeinderats
Gemeinderatssitzung vom 21.12.2015

1. Betonstützmauer „Lindenstraße/“Sonnhalde“
a) Vorstellung des Instandsetzungskonzepts/der Instandsetzungsplanung
b) Festlegung des Sanierungsumfangs

Im Frühjahr 2015 hat der Gemeinderat das Ingenieurbüro Zink mit der Ausführung erforderlicher Vorarbeiten und der Sanierungsplanung der Betonstützmauer „Lindenstraße/“Sonnhalde“ beauftragt. In der Gemeinderatssitzung hat das Ingenieurbüro nun das erarbeitete Instandsetzungskonzept und die Instandsetzungsplanung erläutert. Die Kostenschätzung beläuft sich auf Gesamtkosten für die Instandsetzungsarbeiten einschl. der Planungskosten von 30.000 € inkl. MwSt.

Der Gemeinderat beschloss das Instandsetzungskonzept und die Instandsetzungsplanung entsprechend dem Vorschlag des Ingenieurbüros voll umfänglich umzusetzen und die erforderlichen Mittel in Höhe von rund 30.000 € inkl. MwSt. in den Haushaltsplanentwurf 2016 einzustellen.
Für die Haushaltsplanberatungen 2016 sollen vom Ingenieurbüro Zink ebenfalls die Kosten für einen Schutzanstrich ermittelt werden, um die Mittel ggf. einzuplanen. Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen soll hierüber abschließend diskutiert werden.

2. Neukalkulation und Neufestlegung der Abwassergebühren für das Jahr 2016
hier: Bevorratungsbeschluss

Der Gemeinderat hat im Jahr 2012, im Rahmen der Einführung der getrennten Abwassergebühr, die Gebührensätze für die Abwassergebühr für die Jahre 2010 bis 2013 neu kalkuliert bzw. die Gebührensätze neu festgelegt. Der Gemeinderat hat im Haushaltsjahr 2014 Finanzmittel für die Erstellung einer neuen Gebührenkalkulation bereitgestellt. Der Auftrag wurde auch dementsprechend erteilt. Die abschließende Gebührenkalkulation konnte jedoch aufgrund fehlender Anlagennachweise bisher nicht fertiggestellt werden. Die Fertigstellung der Gebührenkalkulation ist für das 1. Quartal 2016 geplant.

Um eine rückwirkende Gebührenerhöhung zum 1.1.2016 zu ermöglichen, kann ein sogenannter „Bevorratungsbeschluss“ getroffen werden. 

Für das Jahr 2016 werden die Abwassergebühren (Schmutz- und Niederschlagswasserge-bühren) neu kalkuliert und festgelegt. Es wurde ein „Bevorratungsbeschluss“ gefasst, so dass eine rückwirkende Gebührenerhöhung zum 01.01.2016 möglich ist. Der „Bevorratungsbeschluss“ ist öffentlich bekannt zu machen, damit die Gebührenschuldner der Abwassergebühr hiervon Kenntnis erlangen. Außerdem muss die juristische Frage geklärt werden, ob die Bekanntmachung rechtzeitig noch 2015 erfolgt ist. Sollte dem nicht so sein, wird der Gemeinderat im Jahr 2016 über die abschließenden Modalitäten (Zeitpunkt, Gebührensatz, evtl. Zwischenablesung) beschließen.

3. Umsetzung des Kommunalinvestitionspakets des Bundes
hier: Festlegung der zu fördernden Maßnahme

Zum Ausgleich der unterschiedlichen Wirtschaftskraft im Bundesgebiet, unterstützt der Bund die Länder bei der Stärkung der Investitionstätigkeit finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände mit einem neuen Investitionspaket.

Mit Schreiben vom 7. August 2015 wurde vom Ministerium für Finanzen und Wirtschaft mitgeteilt, dass die Stadt Mahlberg mit einem pauschalen Förderbudget in Höhe von 4.431,01 € rechnen kann.

Diese Finanzhilfe kann u.a. für Investitionen im Bereich der energetischen Sanierung der Straßenbeleuchtung verwendet werden. Die Stadt muss aber 10 % an den förderfähigen Investitionen selbst tragen.

Der Gemeinderat hat beschlossen, das Förderbudget für die energetische Sanierung der Straßenbeleuchtung zu verwenden. Details hierzu sind mit der EnBW abzustimmen, die ein dementsprechendes Angebot vorlegen soll. Im Haushaltsplanentwurf 2016 sind die dementsprechenden Einnahmen und Ausgaben zu berücksichtigen.

4. Annahme einer Sachspende für das Oberrheinische Tabakmuseum
hier: Tabakreißmaschine von der Fam. Treiber, Ettenheimmünster

Nach den Bestimmungen des Antikorruptionsgesetzes und den hierzu ergangenen Verhaltensrichtlinien bedarf die Annahme von Spenden der Genehmigung des Gemeinderats. Die Höhe der Geld- oder Sachspende ist dabei unerheblich.

Dem Oberrheinischen Tabakmuseum wurde von einer Privatfamilie aus Ettenheimmünster eine gusseiserne Tabakreismaschine für das OTM zur Verfügung gestellt. Der Wert der Maschine beläuft sich auf etwa 650,00 €.

Der Gemeinderat nahm die Sachspende dankend an.

5. Behandlung von Bauangelegenheiten
a) Genehmigungsverfahren:
1. Zur Einvernehmenserteilung/Erteilung von Befreiungen
• Neubau einer Doppelgarage, Flst. Nr. 4882, Römerstraße 26, Mahlberg:
Der Gemeinderat erteilte keine Befreiung hinsichtlich der Überschreitung der Garagenabstandsfläche zur Straße, da keine Atypik gegeben ist.
• Errichtung eines Werbepylons, Flst. Nr. 2838/3, Industriestraße 30, Mahlberg:
Der Gemeinderat erteilte eine Befreiung hinsichtlich des Standortes des Werbepylons innerhalb eines durch den Bebauungsplan vorgegebenen Schutzstreifens.

2. Zur Kenntnisnahme

Der Gemeinderat nahm von folgenden Bauvorhaben Kenntnis:
• Nutzungsänderung und Umbau zum Postverteilzentrum/Erweiterung Überdachung, Flst. Nrn. 1018, 1021, 1022, Rotackerstraße, Mahlberg-Orschweier
• Neubau Einfamilienwohnhaus mit Garage und Carport/veränderte Bauausführung im Untergeschoss, Flstr. Nr. 4910/4, Römerstraße 43, Mahlberg

b) Kenntnisgabeverfahren nach § 51 LBO

Der Gemeinderat erhielt folgendes Bauvorhaben zur Kenntnis:
• Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage, Flst. Nr. 4867/15, Alemannenweg 4, Mahlberg